Susanne
Der VM darf bis zu 6 Monate mit der Kautionsabrechnung warten, dann darf er einen angemessenen Teil für evtl. Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung einbehalten, da er nach BGB nicht zur Teilabrechnung verpflichtet ist.
Immobilienwirt
Hatten Sie in den vergangen Jahren Schulden in bezug auf die Miete und die Betriebsksoten?? Sonst hat sie nicht unbedingt das recht die Kaution so einfach zurückzubehalten. 3 Moante auf jeden Fall.