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Margi hat diese Frage gestellt
Muss der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten im Mietvertag stehen? Also dort mit genauen Daten festgelegt sein?
In meinem Mietvertrag fehlt dies. Lediglich die Betriebskosten mit Verteilerschlüssel sind aufgelistet (nach Anlage 3 zu § 27 II. BVO). Keine Angabe zu Dauer des Abrechnungszeitraums (z.B. der Höchstdauer von 12 Monaten). Keine Angabe von wann bis wann der Abrechnungszeitraum dauert. Ich wohne seit 01.09.2008 in dieser Wohnung und habe noch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
LG Margi

2 Kommentare zu „Muss Abrechnungszeitraum für Betriebskosten im Mietvertrag festgelegt sein?”

edy Experte! 01.02.2010 12:52

Hallo Margi,
alsi ich als VM benutze Mietverträge von
Haus& Grund da steht nichts drin.
Der Zeitraum kann frei vereinbart werden.
Z.b. von März bis März usw.
Aber auf die Abrechnung würde ich bestehen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 01.02.2010 18:09

Was ist einfacher, als beim Vermieter nachzufragen.

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