Bladder 14.10.2011 11:30
Die Feststellung, wie viel Liter Öl am Tag verbraucht werden, ist schon bemerkenswert.
Nur fehlt hier der rechtliche Beweis und dazu noch, ob es denn tatsächlich ein zu hoher Verbrauch ist.
Wenn man als Mieter diesen Nachweis erbringen kann, dann könnte man vorerst die Miete mindern (§ 536 BGB). Aber wie schon gesagt - der Beweis ist zu erbringen.
Eine Heizungsinstandsetzung oder gar eine Erneuerung ist immer Angelegenheit des Vermieters.
Berthelstal 16.10.2011 07:52
Eine Modernisierung der Heizungsanlage wird Ihnen ohne Zweifel weniger Heizkosten bescheren; die Moderisierungskosten müssen Sie dann aber auch zu einem Teil mittragen.
Bladder 16.10.2011 08:54
Wobei aber nicht zu übersehen ist, dass nicht jede Erneuerung einer Heizungsanlage auch mietrechtlich als Modernisierung angesehen wird.
Allein die Erneuerung der wird nur dann zu erheblichen Einsparungen führen können, wenn nicht nur der Heizkessel erneuert wird, sondern auch alle anderen betroffenen Teile wie Heizkörper, Dämmung usw. entsprechend baulich angepasst werden.
Ich möchte nur sagen, dass ein neuer Heizkessel allein keine Modernisierung bedeutet.