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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit 12 Jahren in einem 2 Familienhaus.
10 Jahre lang habe ich nichts von den Zahlreichen Nachbarn über mir (die nach und nach ein und wieder ausgezogen waren) gehört (bei 4 Vormieter oben Null Geräusche), nun seit der Vermieter einen Teppich entfernt hat (nur noch Holzdielen liegen in der Wohnung ) ist jetzt ein emenser Trittschall zu hören ( beim 5ten Nachmieter oben in der Wohnung)....

Man hört nun Telefongespräche, Gespräche allgemein ,also ein tiefes Gesprächsbrummen ,Liebesspiele,Schnarchen und jeden Schritt in der Wohnung mit, und der Vermieter meint das Haus ist 100 Jahre alt und man kann den Nachmietern nicht sagen das sie einen Teppich verlegen sollen , man muss damit jetzt leben...

Oder ist der Lärm eine Grundlage nun dem Vermieter zu sagen das er was dagegen unternehmen muss ? Der Vermieter verweigert in der Hinsicht jede Zusammenarbeit und will jetzt keinen neuen dicken (Dämpfenden?) Teppich verlegen (Mietminderung möglich?) lassen....

Muss man das jetzt so hinnehmen ?

Zudem möchte der Vermieter (plötzlich) mich "Jetzt" Kündigen, wegen Eigenbedarf.(1 Jahr Kündigungsfrist ?) Sein Sohn sucht ne Wohnung. Aber oben die Wohnung wird am 01.08.2005 neu Vermietet. Warum ist er nicht da eingezogen , der Sohn ?
Ich bin 60% Schwerbehindert und wohne seit 12 Jahren ohne Probleme in dem Haus, kann ich einfach so labidar gekündigt werden ?
Und was kann man wegen der Lärmbelästigung machen, muss man es stillschweigend hinnehmen ?

Für mich hört sich das so an, das der Vermieter einen Unbequemen Mieter loswerden möchte, weil ein richtiger Dämmschutz zuteuer werden könnte....

gruß Hulky
Stichwörter: kündigung + trittschall + eb

0 Kommentare zu „trittschall und dazu (EB) Kündigung”

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