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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ist es rechtens das die Austauschgebühren für die Wärmemengenzähler auf den Mieter umgelegt werden kann, da die Zähler wegen des abgelaufenen Eichzeitraumes (5 Jahre) ausgetauscht werden.

Vielen Dank Robert
Stichwörter: wärmemengezähler + austausch

0 Kommentare zu „Austausch Wärmemengezähler”

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