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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Zwei Fragen zum Thema Heizkörper + Meßgeräte, vielleicht weiß ja jemand Rat.


1. Beschädigung
Vor kurzem wurden die Meßgeräte am Heizkörper durch eine Firma im Beisein des Vermieters ausgewechselt.

Abends konnte ich dann sehen, was im Laufe des Tages gemacht wurde:
Bei dem Versuch, die alten Meßgeräte zu entfernen, wurden die lackierten Heizkörper zum Teil stark zerkratzt, zum Teil klebten hartnäckige Reste an der Heizung und zu guter Letzt ein Zettel, dass ich behutsam (am besten mit dem Fingernagel) die Reste entfernen solle.

Dazu die Frage: Muß ich diese Beschädigungen hinnehmen? Es ist eine üble Arbeit, die Flächen wieder plan zu bekommen.
Im Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug die Heizkörper streichen muß.


2. Austausch Meßgeräte
Genau diese Austauschmeßgeräte werfen eine weitere Frage auf.
Der Vermieter hat Mietpreise (vom Mieter zu tragen) und Anzahl der neuartigen Geräte angekündigt. Kurz vor Fristende wurde dem Austausch mündlich widersprochen.
Da nicht ausreichend Mieter widersprachen, wurden die Meßgeräte ausgetauscht, allerdings in höherer Stückzahl wie angekündigt.

Muß ich das so hinnehmen?


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

Viele Grüße,
Rendel

1 Kommentar zu „Heizkörper beschädigt durch Vermieter + Austausch Meßgeräte”

Gast Experte!

Hallo,

an deiner Stelle würde ich die Beschädigung des Heizkörpers durch diese Firma deinem Vermieter mitteilen. Denn wenn du dies nicht machst und du ziehst da mal aus, kannst du nicht mehr nachweisen, dass du die Heizkörper nicht beschädigt hast.

Die Gebühren für Messeinheiten sind 100 % Abwälzbar über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter.

Was steht denn genau in deinem Mietvertrag über Nebenkosten ?

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