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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo, ich habe Fragen an die Praktiker unter Euch:

1. Darf der Vermieter 4 Wochen nach dem Auszug noch eine Schufa Anfrage stellen , fals nein, was kann man dagegen tun ? (Auszug war im Oktober )

2.Nach welcher Zeit muß der Vermieter das Kautionskonto freigeben ( Verpfändungserklärung muß zur Bank geschickt werden ) ?

3. Der Vermieter will Ansprüche aus einer angeblich ungerechtfertigten Mietkürzung geltend machen - komischerweise aber erst jetzt, nach dem Auszug - wer kennt hier die Fristen ?

4. Erläuterung: Die Miete wurde aufgrund von Baumängeln in der Wohnung, Feuchtigkeit, übermäßiger Kinderlärm ( 16 Nachbarkinder ), ständig aufgeknackter Briefkasten und Verwahrlosung des Treppenhausen um insgesamt 35 % der Kaltmiete über einen Zeitraum von 3 Jahren gekürzt. 4 Wochen vor dem Auszug wurde der Mietminderung seitens des Vermieters teilweise zugestimmt - der rest ist ungeklärt.

5. Wo kann man ganz bestimmte Urteile anfordern und bekommt man diese auch ? ( Der Lärmverursacher wurde aufgrund eines Urteils im August gekündigt
Stichwörter: auszug + kaution + schufa

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