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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Sohn unseres Vermieters hat geheiratet. Die mit in die Ehe gebrachte Tochter seiner Frau soll nun in eine der Mietwohnungen einziehen, für die der Vermieter Eigenbedarf geltend machen will. Nun befürchtet jeder Mieter im Haus, dass ihn die beabsichtigte Kündigung treffen kann. Ist der Vermieter berechtigt, in einem solchen Fall Eigenbedarf anzumelden?<br />
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Grundsätzlich kann der Vermieter Eigenbedarf nur für nahe Angehörige geltend machen, insbesondere für Kinder, Eltern, Geschwister oder Enkel. Besteht ein besonders enger Kontakt zu entfernteren Verwandten, zum Beispiel zu einem Schwager, zu Neffen oder Cousinen, kann dem Mieter auch zu deren Gunsten wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die mit in die Ehe gebrachte Tochter der Schwiegertochter des Vermieters gehört jedoch nicht zu den Familienangehörigen, zu deren Gunsten der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann (siehe hierzu auch ein Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz, Aktenzeichen: 2 S, 101/02, veröffentlicht in der Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 2003, Seite 210).<br />
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Wir haben erfahren, dass unser Vermieter Insolvenz angemeldet hat. Was bedeutet das für uns Mieter?<br />
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Es gibt keine unmittelbaren Konsequenzen. Soweit ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, tritt der - bis auf weiteres - an die Stelle des bisherigen Vermieters. Er ist sowohl der Ansprechpartner für Forderungen als auch für Ansprüche des Mieters. Wird im Zuge des Insolvenzverfahrens das Haus oder die Wohnung verkauft oder versteigert, tritt der neue Eigentümer in das "alte" bestehende Mietverhältnis ein. Soweit über Betriebskosten abgerechnet oder die Mietkaution zurückgezahlt werden muss, ist der Insolvenzverwalter beziehungsweise der neue Vermieter Ansprechpartner für den Mieter. Im Zweifel empfiehlt es sich immer, zur Klärung strittiger Fragen den örtlichen Mieterverein einzuschalten.<br />
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Häufig geraten Mieter und Vermieter aneinander, weil sie ihre Rechte und Pflichten nicht kennen. FR-Mitarbeiterin Ingrid Laue hat Fragen von Lesern gebündelt und in Zusammenarbeit mit Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes e. V., Berlin, beantwortet.<br />
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Quelle:fr-aktuell.de
Stichwörter: eigenbedarf + begrenzt

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