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Auszug des Mieters und Stromabmeldung
Zieht der Wohnungsmieter ordnungsgemäß aus ohne seinen Stromlieferungsvertrag mit dem Elektrizitätswerk zu kündigen, muss der Vermieter nicht den Strom bezahlen, der nach dem Mieterauszug in der leerstehenden Wohnung verbraucht wird. (AG Heidelberg, Az. 29 C 245/85)