Susanne 26.01.2009 11:28
Mietminderung kannst Du nur für einen Mangel an der Wohnung einsetzen, der liegt aber offensichtlich nicht vor.
User75142 30.01.2009 01:39
Ist denn je schriftlich vereinbart worden, dass Ihr putzen müsst? Will die Hausverwaltung Deine Frau für 8,-? einstellen? Oder soll Deine Frau ein Gebäudereinger-Gewerbe anmelden???
andykb 30.01.2009 21:18
Also in unserem Mietvertrag ist die Wochentlich wechselnde Reinigung durch uns vorgesehen, aber bei unserem Etagen Mitbewohner nicht er müsste aber für die kosten aufkommen sagte der Vewalter. Aber wo gibt es sowas wenn wir reinigen und die andere Partei garnichts macht weder Müll rausstellt oder reinigt. Und die Hausverwaltung sich auch nicht drum kümmert. Bin mur sehr sich er das es nichts rechtens ist wenn in der zweiten Woche nie jemand reinigt.
Wollten meine Frau einstellen, aber wir haben es nicht nötig den Dreck anderer Leute zu erledigen.
Vorallem weil es jetzt schon ein Jahr so ist,
User75142 31.01.2009 01:31
Das klingt so, als ob das Problem tatsächlich nur von der Hausverwaltung behoben werden kann. Wenn diese nichts unternimmt, dann würde ich mal beim Mieterschutzbund nachhören, ob es für diesen Fall eine rechtliche Grundlage gibt, Mängel am Objekt zu monieren und ggf. doch Mietminderung geltend zu machen. Aber dies kann wahrscheinlich nur ein Anwalt genau klären, da der Mieterschutzbund auch nur Auskünfte gibt, aber keine direkte Rechtsvertretung übernimmt.