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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Ich habe heute die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters bekommen. Alles ist ganz korrekt und nachvollziehbar abgerechnet worden, bis auf einen Punkt.

- Gartenpflege/Winterdienst/Straßenreinigung 20€ monatl. (Rückwirkend für die letzten 15Monate = 300€)

Nun ist es allerdings so, dass in meinem Mietvertrag dieser Posten nicht aufgeführt ist.

Mein Vermieter hat mich bei meinem Einzug gebeten auch ab und zu mal Rasen zu mähen bzw. im Winter Schnee zu räumen.

Ehrlich gesagt habe ich dies im Prinzip nicht gemacht, da ich aus beruflichen Gründen selten zu Hause bin. Ich wurde allerdings auch nicht nochmal darauf hingewiesen. Außerdem wurde nie erwähnt, dass dies Konsequenzen für die Nebenkostenabrechnung haben würde.

Wenn ich gewusst hätte, dass ich mir mit 1mal Rasenmähen bzw. die paar mal Schnee räumen (in dem warmen letzten Winter) monatl. 20€ bzw nun insgesamt 300€ hätte sparen können, wäre ich diesen Tätigkeiten selbstverständlich nachgekommen.

Nun ist es mir allerdings doch unangenehm, dies bei meinem Vermieter anzusprechen, da wir doch ein gutes Verhältnis haben.
Doch 300€ sind für mich eine Menge Geld.

Wie seht ihr die Sache bzw. wie würdet ihr vorgehen??

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Gruß
Marc
Stichwörter: 20€ + ohne + et + vertragliche + festlegung

1 Kommentar zu „Ohne vertragliche Festlegung monatl. 20€ für Gartenpflege et”

Der_Mario Experte!

Wenn der Posten im Mietvertrag unter Nebenkosten nicht aufgeführt ist, kann er nur dann nachträglich hinzugefügt werden, wenn Du zustimmst. Eine Änderung kann aber nur für die Zukunft erfolgen, niemals rückwirkend.

Abgesehen davon ist der Abrechungszeitraum immer ein Jahr, nicht 15 Monate. <!-- s :!: --><!-- s :!: -->

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