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Hamburg-Ost hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe folgendes Problem Meine Oma möchte im August aus ihrer Wohnung ausziehen in der sie erst seit ca 1,5 Jahren gewohnt hat. Der vermieter möchte das Sie sich bei Auszug genau an die vorgegebenen dinge hält die im Mietvertrag vereinbart wurden. Aber im Internet lese ich immer wieder das sich da auf dem gebiet viel getan hat kann mir jemand sagen was jetzt wirklich rechtens ist?

Folgendes Steht im Vertrag als anlage.

- Bei Auszug entfernen die Mieter die Tapete
- Mieter streichen Türen mit Rahmen
- Decke wird auf Mieterkosten fachgerecht gestrichen
- Mieter Entfernt evtl verlegten Teppichboden


müssen diese dinge wirklich alle gemacht werden? Habe den Mietvertrag genau gelesen dort stehen NICHT diese Jahresfriesten für Schönheitsreperaturen es ist eine vorgedruckter Einheitsmietvertrag von sigel die zusatzvereinbarungen für den evtl auszug wurden als anlage angeheftet. Ist das jetzt alles so gültig?

Denn zb bei Steichen könnte Ihr nachtbar aushelfen der ist gelernter Maler der Vermieter möchte allerdings eine ganz bestimmte Teure farbe kann er dies alles von Ihr verlangen?

Danke für eure Hilfe
Hamburg - Ost

0 Kommentare zu „Auszug... muß das wirklich alles gemacht werden?”

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