BK-Mann
Hallo
diese Frage kann am besten das zuständige Amt beantworten. Kostet nur etwas Wartezeit.
Gruß
BK-Mann
schmusekruemmel
Das ist mir auch klar. Nur komme ich mit dem Sachbearbeiter nicht so gut klar, und vermeide die Gänge, die nicht umbedingt notwendig sind. ich dachte dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann
BK-Mann
Also ich glaube, dass Harz IV Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld stellen können, wenn die Miete bereits vom Sozialamt bezahlt wird.
Mehr weiß ich leider zur Zeit nicht.
Aber hier würde ich nicht das Sozialamt fragen, sondern direkt die Wohngeldstelle, ist ein anderes Amt wie das Sozialamt ist - zumindest in meiner Stadt.
Edit: Unter bestimmten Bedingungen sind EmpfängerInnen von Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge von der Wohngeldgewährung ausgenommen. Ihnen kann das pauschalierte Wohngeld zu "angemessenen Wohnkosten" von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kriegsopferfürsorgestelle ohne besonderen Antrag gewährt werden.
Gruß
BK-Mann