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Sonnelina hat diese Frage gestellt
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Ihre Frage: "Hallo frage: wir wohnen zu 4 personen in einer 4 zimmer wohnung die wir letztes jahr sommer bezogen haben. Nun hat uns unsere vermieter mitgeteilt das sie die wohnung verkaufen möchte. Sie hat einen immobilienmarkler beauftragt, der schon erfolgreicht drei personen unsere wohnung gezeigt hat. Frage : wer muss mir kündigen. Was mach ich wenn ich keine andere wohnung finde. Wann muss ich ausziehen gleich nach dem kauf. .?.? Was ist mit den neu entstanden kosten wenn ich umziehe ( immob. Markler, farbe, transport ect.) lg sonia

1 Kommentar zu „Kündigung”

forsetis Experte! 10.11.2012 14:13

Kündigen wegen Eigenbedarf kann nur der neue Eigentümer, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Die Frist beträgt danach 3 Monate. Wenn bis dahin keine neue Wohnung gefunden wurde, dann wird der neue Eigentümer eventuell eine Räumungsklage einreichen.

Die Kosten für die neue Wohnung bleiben an Ihnen hängen. Außer Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, wenn Sie eine neue Bleibe haben und schreiben in diesen Vertrag Ihre Wünsche, wenn Sie ganz schnell freiwillig ausziehen.

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