forsetis 10.11.2012 14:13
Kündigen wegen Eigenbedarf kann nur der neue Eigentümer, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Die Frist beträgt danach 3 Monate. Wenn bis dahin keine neue Wohnung gefunden wurde, dann wird der neue Eigentümer eventuell eine Räumungsklage einreichen.
Die Kosten für die neue Wohnung bleiben an Ihnen hängen. Außer Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, wenn Sie eine neue Bleibe haben und schreiben in diesen Vertrag Ihre Wünsche, wenn Sie ganz schnell freiwillig ausziehen.