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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben genau 12 Monate eine Mietwohnung bewohnt. Die Wohnung wurde renoviert übergeben (gestrichen, Türrahmen gesrichen, neuer Teppich).

"§ 7: Instandhaltung der Mieträume
Der Mieter verpflichtet sich, entsprechend dem nachstehend aufgeführten Fristenplan während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Fensterläden, Heizkörper einschl. Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen, Istandhaltung der Fußböden und Bodenbeläge) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder selbst vorzunehmen.

Fristenplan: je nach Art der Räume 2, 4, 5, 6, 10 Jahre" (handelt sich um eine bloße Auflistung der Tätigkeiten mit Jahresangabe, darauf verzichte ich hier mal)

Weiter hinten dann:

"§ 15 Rückgabe der Mietsache:
Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache fachmännisch renoviert zurückzugeben. ... Teppichböden sind fachgerecht zu reinigen...." usw.

Wir werden sicher dort streichen, wo Flecken oder so sichtbar sind, aber tapezieren und komplett streichen??? Und was ist mit dem Teppich? Der ist top in Ordnung, keine Flecken, nix! Höchstens Abdrücke von den Möbeln, aber das gehört ja zur "normalen Abnutzung" und geht auch durch eine Reinigung nicht raus... Muss der wirklich gereinigt werden oder reicht normales Saugen?

Danke für eure Hilfe!!
Stichwörter: renovierung + auszug + monaten

0 Kommentare zu „Auszug nach 12 Monaten - Renovierung??”

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