edy 09.03.2010 10:21
Hallo kurio,
hier ein Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wandfarbe-__f91643.html
Du mußt die Wohnung so verlassen,wie
beim Einzug d.h.waren die Wände farbig,
dann kann es so bleiben.( ausgenommen
du hast besonders "grelle Farben oder Muster" .Wenn die Wände noch in gutem
Zustand sind dannfällt evtl.keine Reno-
vierung an.
Weiterhin würde ich mich auf die Zeugen
berufen.
Der VM kann jedoch einen Teil der Kaution
zurückbehalten bis die nächste NK-Abrechnung erledigt ist.Dann muss
er den Rest zurückzahlen.
siehe auch unter "google" Schönheitsrepa-
raturen.
lg
edy
kurio 09.03.2010 13:03
Danke, der Link hat mir echt weitergeholfen. Der Fristenplan im Mietvertrag ist unwirksam. Heisst das, dass ich dann gar nicht streichen muss?
LG
Kurio
edy 11.03.2010 10:52
Hallo Kurio,
Würdest du als Nachmieter diese Wände
akzeptieren?
Wenn ja,mußt du eigentlich nicht neu
streichen.
Wenn du jetzt neu streichen würdest und
dem Nachmieter gefallen die Farben nicht,
und er streicht wiederum neu.
Wie lange halten das die Tapeten aus ?
Würde mit dem VM darüber reden,ob es
einen Sinn macht.
lg
edy