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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich muß vorausschicken, daß ich mit dem Vermieter bisher ein sehr positiv/neutrales Verhältnis pflege - beim Einzug im Januar ging alles problemlos, und seitdem hatten wir keinen Kontakt mehr. Ich würde dieses Verhältnis gerne positiv belassen... Ich bewohne die Wohnung zusammen mit Ehefrau und 3-jährigem Kind.

Heute ist ein Defekt an dem meinem Vermieter gehörenden Kühlschrank aufgetreten, der dazu führt, daß wir den Kühlschrank abschalten müssen (wird an einer Stelle *heiß* statt kalt).

Das Thema ist bei den aktuellen Temperaturen logischerweise relativ brisant.

Klausel im Mietvertrag:

"Die Einbauküche ist Eigentum des Vermieters und ist bei Auszug in einem einwandfreien, sauberen und funktionsfähigen Zustand wieder an den Vermieter zurückzugeben. Reparaturkosten, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter selber"

=> Ups, muß ich beim üblichen hastigen Überfliegen des Vertrags beim Unterzeichnen übersehen haben. Bedeutet das, daß ich den Kühlschrank nun auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen muß, oder habe ich noch eine Chance?
Falls ich einen neuen Kühlschrank kaufe, ist der dann nach dem Auszug mein Eigentum oder das des Vermieters?
Die Küche war vor Einzug bereits benutzt; das Haus ist Bj. 1997 und ich vermute daß die Küche seit Anfang drin war. Ich wollte in der Wohnung schon noch einige Jahre verbringen - heißt das für mich, daß ich die nach und nach aus Altersgründen ausfallenden Elektrogeräte auf Dauer alle zahlen und im Endeffekt dem Vermieter schenken muß?
Sind solche Klauseln gültig?
Spielt es eine Rolle, daß das Auswechseln des Kühlschranks evtl. recht aufwendig wird (der jetzige Kühlschrank ist recht elegant eingebaut...)?

Falls diese Klausel nicht da wäre oder ungültig ist, dann gibt es noch folgende...

"Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Reparaturkosten bis zu ... 8% Jahresnettomiete ... soweit der Kostenaufwand für die einzelne Reparatur EUR 80 nicht übersteigt ... [für u.a. Kühlschrank] ... zu ersetzen; das gilt nicht für Mängel, die aufgrund höherer Gewalt eingetreten sind."

=> Gilt ein "spontaner Defekt", evtl. Alterserscheinung, als "höhere Gewalt"? Was ist höhere Gewalt in diesem Zusammenhang?

"Schäden ... hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter kann - außer bei Gefahr im Verzug - keinen Ersatz von Aufwendungen fordern ... [ohne Frist gesetzt zu haben]"

=>Der Vermieter ist im Urlaub, und erst am 13. wieder erreichbar; das ist ein Sonntag. Müssen wir nun den Kühlschrank die nächsten 3 Tage abgeschaltet lassen, oder dürfen wir morgen (Freitag) einen Elektriker bestellen, der sich die Sache anschaut? Ist der Vermieter gezwungen, dafür die Kosten zu übernehmen, da wir ihm ja in seiner Abwesenheit nichts anzeigen können? Gilt ein möglicher Brand am Kühlschrank als Gefahr im Verzug, oder müssen wir ihn abgeschaltet lassen (ich kann nicht beurteilen, ob im abgeschalteten Zustand auch Brandgefahr besteht; ehrlicherweise auch nicht ob im angeschalteten Zustand).

Vielen Dank im Voraus,
Ekkehard
Stichwörter: eigentum + kühlschrank + vermieters + defekt

3 Kommentare zu „Kühlschrank defekt, Eigentum des Vermieters”

FischkoppStuttgart Experte!

Also erstmal eines.
Die Küche gehört dem VM!
Also zahlt ihr anteilig Miete dafür.
Der Schaden ist nicht auf Fahrlässigkeit eurerseits zurückzuführen!

Also muss der VM für Ersatz sorgen und Ihr zahlt keinen Pfennig, sorry Cent, dazu! Ihr zahlt ja schon mit der Miete dafür!

Viel Spass noch

ekr

Danke für die Ermutigung.

Das Problem an sich hat sich mittlerweile gelöst - ich habe gelernt, daß es Kühlschranke mit beheiztem Rahmen gibt; das Verhalten war also normal und gewollt, ist nur wg. den hohen Aussentemperaturen zum ersten Mal aufgetreten.

Wg. dem Rest, d.h. der o.g. Klausel im Mietvertrag, bin ich immer noch verunsichert... <!-- s:? --><!-- s:? -->

Gast Experte!

Also erstmal eines.
Die Küche gehört dem VM!Also zahlt ihr anteilig Miete dafür...Also muss der VM für Ersatz sorgen[/quote:7e83e]Kann der VM denn nicht ein "kostenloses Nutzungsrecht" im Mietvertrag vereinbaren, um sich von der Pflicht zur Instandhaltung zu drücken ..äh.. entbinden?

Gruß
Arno

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