fin
Genau so ist es. Der Mieter sagt dann bei Auszug "war schon so" und der Vermieter kann nein sagen, wenn es nicht so war.
Kein Protokoll kann ein Nachteil für alle Beteiligten sein, denn "es war schon so", kann ja auch dem Vermieter Probleme bereiten.
Verpflichtet kann ein Vermieter aber nicht werden, ein Protokoll anzufertigen.
Wenn Sie nun Mängel bei Einzug feststellen, sollten Sie dies schriftlich festhalten und dem Vermieter zukommen lassen (Datum nicht vergessen) .
Allerdings denke ich bei schlecht schließenden Türen wird man kaum den Mieter verantwortlich sehen. Andere Mängel, die sichtbar sind, wären von mehr Interesse.
Christoph_A.
Wenn Schäden vorhanden sind, nachteilig für den Mieter.
Wenn beim Auszug Schäden vorhanden sind, und der Mieter behauptet, die wären schon am Anfang da gewesen und der VM behauptet das Gegenteil, steht erst mal Aussage gegen Aussage.
In einem Artikel habe ich vor kurzem gelesen, daß dann geprüft wird, wer für den Schaden zuständig sein kann[/b:fbe16] bzw. in wessen Hoheitsbereich der Schaden entstanden ist.
Beispiel:
Ist eine Fensterscheibe beschädigt, kann dies durch mehrere Ereignisse stattgefunden haben. Durch den Mieter oder durch einen Passanten. Da der Verursacher streitig ist, bleibt der Schaden am VM hängen.
Ist das Waschbecken beschädigt, bleibt der Schaden am Mieter hängen, weil nur er den Zugang zum Waschbecken hat.
Fazit:
Tritt ein Schaden an Gegenständen auf, zu denen nur der Mieter Zugang hat, bleibt der Mieter am Schaden hängen.
Deswegen ist beim Einzug ein Protokoll eher für den Mieter wichtig, wo sämtliche Beschädigungen aufgeführt werden.
TorstenH
danke für die Antworten.
Gibt es denn dazu wohl auch schon irgendein Urteil, ich hatte nix gefunden. Ich meine es gäbe ja theoretisch auch genügend Zeugen, die diese Mängel auch schon gesehen haben. Würden denn Fotos reichen als Beweis?
Eigentlich komisch, dass ein Übernahmeprotokoll auf der einen Seite nicht Pflicht für den Vermieter ist, auf der anderen Seite aber am Ende eher schlecht für den Mieter, wenn es nicht gemacht wurde.
fin
Da ein Protokoll nicht Pflicht ist, haben sie ja die Möglichkeit eine Mängelliste, wie schon erwähnt, dem Vermieter zu senden. Damit sollte man aber nicht lange warten, denn es müssen die Mängel ja bei Einzug vorhanden gewesen sein. Also nicht erst 2,3 Monate nach Einzug bemängeln.
Fotos können beigefügt werden. Eher schlecht Beweismittel sind Fotos immer wenn man sie erst bei Auszug hervorzieht und sagt, sie wären bei Einzug gemacht worden. Auf jeden Fall muss dann ein Datum auf den Fotos stehen.