Rattzfatz
Hallo!
Ja, das kenne ich. Unangemeldet vorbeikommen ist auch das Lieblingshobby meiner Vermieterin.
Ich habe gehört, dass sie 1x im halben Jahr vorbeschauen darf, um sich eben davon zu überzuegen, dass da keine Messis in ihrer Wohnung wohnen. Ob sie das unangemeldet tun darf weiß ich allerdings nicht. Ich meine Nein.
Wenn sie öfter kommt, brauch man sie net in die Wohnung rein lassen.
Ghostraider
Das Problem ist das die Vermieterin einen Hausfriedensbruch begeht wenn Sie die Mieträume unangemeldet betritt. Punkt aus Feierabend.
Die Vermieterin darf nur alle zwei Jahre und nur mit einem berechtigten Grund die Wohnräume betreten oder bei Gefahr und zur Abwehr von Schäden (Brand Wasserrohrbruch u.s.w.)
Berechtigte Gründe sind, Weitervermietung, Verkauf, Prüfung der Bausubstanz.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrecht.htm
Sollte die Eigentümerin einen Schüssel zur Wohnung haben, neues Schloss einbauen und bei Auszug wieder einbauen.
Gruß
ghost