Bladder 12.08.2011 10:18
Als Kaltmiete im Sinne der wohnungswirtschaftlichen Definition wird allein der Teil der Miete bezeichnet, den der Eigentümer für die Überlassung der Mieträume erhebt.
Darin sind keinerlei Nebenkosten enthalten.
Welche Nebenkosten der Vermieter über die Kaltmiete hinaus erheben kann, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Sie trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
EvaT 12.08.2011 10:47
vielen Dank. Dann bekomm ich wohl einiges an Geld zurück
Stress vorprogrammiert.
Viele Grüße
Balkonexperte 12.08.2011 11:10
"Dann bekomm ich wohl einiges an Geld zurück"
Ich denke, dass man dies nicht so einfach sagen kann.
Mit welchen Worten ist diese Solaranlage in Ihrem Mietvertrag beschrieben? Steht da etwas von zusätzlich, oder ein Mietpreis inclusive Solarmodul?
Und welche Kosten für diese Anlage werden denn in den Betriebskosten aufgeführt? Eine Solaranlage für die Erwärmung des Brauchwassers verursacht nämlich nur Kosten für die Umwälzpumpe und diese können demnach zu den Heizkosten zugerechnet werden.