Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
chassandra hat diese Frage gestellt
Hallöchen, ich möchte gerne umziehen, da mir der Arbeitsweg zu lang ist. Dies würde bedeuten, ich würde bei dem Umzug wieder eine 1-Jahresfrist für die Wohnung erhalten. Da ich aber in nächster Zukunft in die Schweiz auswandern will, aber noch auf Jobzusagen warte, werde ich dann wohl vor dieser Frist ausziehen wollen/müssen. Muss ich dann noch für sagen wir mal 7 Monate Miete zahlen oder komm ich da irgendwie anders raus? Wie ist es bei Auswanderung oder grundsätzlich bei Jobwechsel geregelt? Komme ich früher aus dem Vertrag? Gilt hier auch diese Nachmieterregel? Wenn ich einfach ausziehe, renoviere und den Schlüssel abgebe, kann man mich troztdem für die beispielsweisen 7 Monate zur Verantwortung ziehen? Ich muss für den Rest der Zeit näher an meine Arbeitstätte ziehen, es sind z. Zt. 1,5h Fahrtzeit. Auch wenn's nur für 3-5 Monate ist. Aber wenn ich dann da nicht vorzeitig aus dem Vertrag komme, wird das echt zum Spießrutenlauf. Für Antworten bin jetzt schon sehr dankbar! Gruss aus Berlin

6 Kommentare zu „Auszug vor 1-Jahresfrist bei Auswanderung”

Berthelstal Experte! 22.10.2009 10:38

Wieso erhalten Sie bei einen erneuten Umzug wieder eine 1-Jahresfrist ?
Wenn Sie die Absicht haben in nächster Zeit eine Änderung Ihres Arbeitsplatzes und des Wohnortes in Augenschein zu nehmen, warum wollen Sie denn nun wieder ein befristetes Mietverhältnis eingehen.
Ein befristetes Mietverhältnis ist für beide Partner bindend; da kann sich nicht der eine oder andere rausmogeln.
Wenn Sie Ihr Leben mobil gestalten wollen, dann schließen Sie um Himmels willen nicht zeitlich gebundene Mietverträge ab, sondern gehen Sie nur unbefristete ein.

chassandra 22.10.2009 10:57

Bei meiner jetzigen Wohnung ist auch geregelt, dass ich mind. 1 Jahr in der Wohnung bleiben MUSS! Das meine ich mit 1-Jahresfrist. Und hier in Berlin kenn ich keinen Mieter, der diese Klausel nicht im Vertrag hat. Erst nach einem Jahr gilt die 3-Monatskündigungsfrist!

Berthelstal Experte! 22.10.2009 12:27

Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1. Weitersuchen und nie aufgeben, es findet sich immer etwas.

2. Mit dem Vermieter eine einvernehmliche Regelung treffen wegen der Gestellung eines Nachmieters

chassandra 23.10.2009 11:10

Ich hab mich jetzt noch mal umgehört und hier ist es absolut normal bei einem Umzug eine 1-Jahresfrist zu erhalten. Meine Frage steht also noch... ;)

edy Experte! 23.10.2009 12:11

Hallo chassandra,
Also das sieht ja ganz nach einer Täuschung
aus.Selbst wenn es bei Auswanderung eine
Sondermöglichkeit gäbe.
Wie wäre es für 3 -5 Monate ein möbliertes
Zimmer anmieten und die Möbel aus deiner
Wohnung irgendwo einlagern oder unterstellen ( abschließb. Garage usw. ) ?

oder aber @Berhelstal
2. Mit dem Vermieter eine einvernehmliche Regelung treffen
lg
edy

chassandra 23.10.2009 16:21

naja, täuschen wollt ich eigentlich nicht! Ist nicht meine Absicht! Was wäre es denn für eine Sondermöglichkeit? Möbliertes Zimmer hatte ich mir schon überlegt - seeeeehr teuer! Ich wohn in einem schönen 1-Zimmer-Plattenbau-Puppenstübchen (alles neu renoviert) in Hellersdorf zu 260,- € warm. Ich glaub, dass kann ich nirgends im Süden Berlins toppen! Ich würd ja bis auf 320,-€ gehen, wenn ich näher bei der Arbeit wär. Aber aussichtslos... alles viiiiel teurer, sehr heruntergekommen oder 3 Kaltmieten Provision und noch ne Kaution. Aber wenn sich das nicht sehr von meiner jetzigen Fahrzeit abgrenzt, lohnt es sich sowieso nicht, den ganzen Umzug etc. in Kauf zu nehmen! Daher werd ich wohl weiter 1,5h fahren müssen! Die Frage stellt sich ja auch in meiner jetzigen Wohnung, wenn ich kurzfristig einen Job in der Schweiz bekomm, dann will ich nicht noch 3 Monate auf der Wohnung sitzen bleiben, daher dachte ich, es gäbe eine Sonderregelung, wenn man wegen des Jobs oder bei einer Auswanderung früher aus der Wohnung raus muss/will!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.