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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
benötige dringend eine Antwort !
Wir wohnen seit 2002 in einer Wohnung im 1. Stock im 2familienhaus. die Wohnung mieteten wir an nach einer anzeige 70 Qm wohnung, 70 qm terasse. Preis war soweit ok, nebenkostenpauschale wurde vereinbart.
jetzt 2006 haben unsere Vermieter festgestellt, das die Terrasse nie berechnet wurde, die Wohnung 88qm groß sein soll (ist sie nicht, sondern 83qm) jetzt wollen sie ein viertel der terrasse berechenen und dafür dann auch nebenkosten haben. aber so eine Terrasse läßt sich doch nicht beheizen.....
Der Garten unserer Vermieter fließt übrigens nicht mit in die Berechnung, obwohl dieser ja mehr kosten (Wasser für Teich etc)verursacht
die Terasse (in 1. Etage, wie nennt man das eigentlich richtig?) ist nicht überdacht, befindet sich an einer stark befahrenen, sehr lauten Bahnlinie, ein gut besuchtes Kinderheim ist schräg gegenüber und den Fluglärm des 10km entfernten Flughafens dürfen wir auch hören.Die Terrasse wird pbrigens im Mietvertrag nicht erwähnt, ebensowenig die QMs der Wohnung
Also Frage : Nebenkosten für die Terasse ?
Mieterhöhung, durch Neuberechnung QM ok ?
Würde mich über schnelle antworten freuen, Danke im Voraus
Stichwörter: terrasse + 70qm + nebenkosten

1 Kommentar zu „terrasse 70qm nebenkosten ????”

Endu Profi

Habe auch gerade ein ähnliches Problem. Da geht es auch um eine Terrasse und die zu berechnende Wohnfläche daraus. Ich war damit beim Anwalt und der meinte zu mir:

"Wohnflächen die der Vermieter ausserhalb der Wohnung geltend machen möchte stehen vor Gericht generell immer auf sehr wackligen Beinen."

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