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NoxMortem hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wusste nicht wie ich die Überschrift des Threads formulieren soll. Also, mein neuer Vermieter ist an und für sich ganz cool, er ist mir in vielerlei Hinsicht entgegen gekommen, kautionsfrei, niedrige Miete bei bester Lage (kein Betrug, zuverlässige Stadtbekannte Freunde kennen den Vermieter seit 20-30 Jahren persönlich). ABER, der Vormieter von dem ich die Wohnung übernehme hinterlässt die Fachwerkhaus-Wohnung in einem Mieserablen zustand. Laminat ist aufgedunsen an den Verbindungen, Rauhfasertapete fällt von den Wänden (Fachwerk, eigentlich völliger Blödsinn dort Rauhfaser anzubringen, das ganze Treppenhaus sieht ähnlich aus), die ganze Wohnung ist mit dicker,fetter Nikotinschicht überzogen. Wenn ich alles selber mache gliche es einer Grundsanierung. So, meine Frage, wieweit muss sich der Vermieter dran beteiligen, da ich ja keine Kaution zahle muss ich in der Regel die Renovierung tragen, aber gehört dazu zum Beispiel auch der Fußboden? Bei 62 qm wird das wohl eine teuere und langwierige Angelegenheit, Umzug erfolgt in zwei Wochen.

Bitte urteilt über mich nicht zu dolle, ich bin auf dem Gebiet absolut ohne Kenntnisse, da es meine erste kautionsfreie Wohnung ist und ich bisher so viel Aufwand nicht hatte.

Mit freundlichen Grüßen,
und Danke im Voraus :)

2 Kommentare zu „Kautionsfreie Wohnung - Was muss der Vermeiter trotzdem finanziell tragen?”

forsetis Experte! 18.10.2016 08:42

Der Vermieter "muss" finanziell überhaupt nichts tragen. Es ist einzig eine Kulanzfrage, wenn er sich an den Kosten der Renovierung beteiligt. Hier ist also Fingerspitzengefühl bei der Verhandlung gefragt. Das Verhandlungsergebnis muss aber unbedingt schriftlich fixiert werden. Später gibt es oft Gedächtnislücken. Ob finanzielle Beteilung oder Mieterlass für eine festgelegte Zeit ist Sache der Verhandlung.

Übrigens sollte man die Kautionsfreiheit nicht zu hoch zu hoch bewerten, das Geld bleibt ja nach wie vor Eigentum des Mieter, es wechselt ja nur den Besitzer auf Zeit.

feuersonne aktiver Benutzer 10.01.2017 15:09

Richtig, müssen tut der Vermieter gar nichts.
Da er dir schon entgegengekommen ist, würde ich das Thema nicht direkt ansprechen, nur so nebenbei.

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