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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wer muß für die Reparatur eines 12 Jahre alten Rolladens aufkommen Mieter oder Vermieter? Bzw. deren Ersatz, wenn er nicht mehr reapariert werden kann (bei normaler Nutzung - also nicht fahrlässig o. ä.). Wenn der Mieter aufkommen muß, übernimmt das die Haftpflicht?

Vielen Dank

Daniel
Stichwörter: rolladenreparaturersatz

1 Kommentar zu „rolladen-reparatur/ersatz”

Susanne Experte!

1. die Haftpflicht mal fragen
2. Besteht eine gültige Kleinreparaturklausel im MV
3. Wenn ja, würde die Reparatur bezügl. der Kosten darunter fallen?
4. Wenn nein, Reparaturen muss dann der VM bezahlen

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