Susanne 30.01.2009 12:09
Wenn Du Hauptmieter bist hast Du Ansprüche direkt gegen den Vermieter, mit dem derzeitigen Bewohner hast Du ja keinen Vertrag. Forderungen kann man aber nur aufgrund eines Vertrags geltend machen. Der VM müsste Dir also ggf. den 2. Umzug, Übernachtungskostenund Einlagerungskosten bzw. eine Ausweichwohnung bezahlen-das solltest Du schriftlich schon mit der Miete aufrechnen. Wenn der VM Dir die Wohnung nicht zum Vertragsbeginn zur Verfügung stellen kann, kannst Du aber auch fristlos kündigen und Dir was anderen suchen, das mindert nicht Deinen Schadenersatzanspruch.
Der Vermieter darf den anderen Mieter nicht rausschmeißen, er müsste die Räumungsklage anstrengen, das dauert seine Zeit.