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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, Ich habe da mal ein paar Fragen.

Worum es geht:
Angenommen, ein als eheähnliche Gemeinschaft lebendes Paar beschließt, zusammen eine neue Wohnung zu mieten. Die Wohnung ist recht kostspielig, und da das Einkommen des einen Partners sehr gering ist, beschliessen sie, die Mietzahlung nicht 50/50 aufzuteilen, sondern eher 60/40, was allerdings nur mündlich unter ihnen vereinbart wird.
Unter diesen Konditionen stimmen beide zu, gemeinsam in die neue Wohnung umzuziehen und unterschreiben gemeinsam den Mietvertrag.

Annähernd vier Jahre vergehen, in denen der einkommensschwächere Partner monatlich seinen vereinbarten Mietanteil (ca. 40% der Gesamtmiete) an seinen Partner überweist, auf daß dieser den kompletten Mietbetrag an den Vermieter zahlt.

Die Beziehung wird beendet, allerdings wollen die beiden ihre gemeinsam gemietete Wohnung nicht aufgeben. Dementsprechend werden aus Wohnzimmer und Schlafzimmer nun private Zimmer gemacht.
Die Aufteilung der Mietzahlung wird angesprochen und in gegenseitigem Einvernehmen unverändert beibehalten.

Ein weiteres Jahr vergeht, die Überweisung der Miete erfolgt wie gehabt.

Und plötzlich soll sich der Mietanteil des finanziell schwächeren Mieters vom einen auf den anderen Tag drastisch ändern: Er erhält am 2. dieses Monats eine mail, in der ihm von seinem Ex-Partner mitgeteilt wird, die Miete würde fortan, inklusive des bereits laufenden Monats, 50/50 aufgeteilt, er dementsprechend seinen Dauerauftrag ändern solle. Sein geringes Einkommen wäre nicht mehr von Interesse, man sehe nun einiges anders.

Nun also meine Fragen:
1. Muß er dieser Forderung, wie verlangt, nachkommen?
2. Gibt es hier, wie bei einer ~normalen~ Mieterhöhung, bestimmte Fristen, die einzuhalten sind, ggf. sogar ein Recht zur Ablehnung wegen fehlender Begründung?
3. Kann er sich darauf berufen, daß die beiden einen rechtsgültigen mündlichen Vertrag bzw. eine rechtsgültige mündliche Absprache haben?
Es gibt zwar keine Zeugen dafür, daß diese Absprache je getroffen wurde, anhand seiner Kontoauszüge kann er jedoch nachweisen, welchen Anteil er jahrelang gezahlt hat.

Über nützliche Auskünfte oder Ratschläge würde ich mich wirklich freuen.
Bye,
Ratlos
Stichwörter: wohngemeinschaft + mietanteil

1 Kommentar zu „~Wohngemeinschaft~ und Mietanteil”

Gast Experte!

Hi,

auf jedenfall ist ein Mietvertrag zustandegekommen, auch mündliche Mietverträge sind rechtens.

Problem ist hier, wer ist "Vermieter" wer ist "Untermieter" ? Wenn der Mieter mit weniger "Einkommen" Untermieter ist, so gelten auch dort die gesetzl Fristen für Mieterhöhung usw.

Sache ist aber etwas sehr kompl <!-- s :) --><!-- s :) -->



Gru´ß

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