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Marius84 hat diese Frage gestellt
Hallo! :)

Ich wohne in Freiburg mit einem Freund zusammen und ich bin vertraglich sein Untermieter. Da er nun auszieht hat er unserer Vermieterin mitgeteilt, dass er den Mietvertrag auflöst. Allerdings wäre ich an der Wohnung weiterhin interessiert und will die Wohnung als Hauptmieter übernehmen. Daraufhin kontaktierte die Vermieterin ihre Hausverwaltung(Meine Vermieterin lässt alles über die Hausverwaltung regeln). Diese schickte mir einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde meine Kontaktdaten, Lohnnachweis, Lohnsteuerkarte und eine Elternbevollmächtigung (Ich bin Student und werde von meinen Eltern unterstützt) ihr zu senden, damit sie den Mietvertrag aufsetzen und mir zuschicken kann. Soweit so gut.

Der Mietvertrag wurde mir zugeschickt und das erste Blatt beinhaltete gleich eine Überraschung für mich: Ich soll eine Kaltmiete Maklercourtage zahlen

(Zitat:" Für meine Bemühungen um Ihre Anmietung der o. g. Wohnräume im Anwesen [...] bringe ich Ihnen eine einmalige Vermittlungsgebühr, 1 Kaltmieten von [...] in Anrechnung." ;)

Ich habe sie angerufen und gefragt wofür sie die Maklercourtage verlangen würde. Daraufhin meinte sie: Für die Bonitätsprüfung, Druckerpapier und Tinte, Wohnungsübergabe(Ich wohn da ja schon drin...wofür eine Wohnungsübergabe) und ihre Arbeitszeit. Ich erwiderte, dass diese Punkte meiner Meinung nach keineswegs einen Preis von 470 Euro wert seien. Dann meinte sie nur: Sie brauchen ja nicht zu zahlen, dann suchen wir jemand anders.
Zudem meinte sie, ich hätte etwas unterschrieben, das die Maklercourtage legitimieren würde. Allerdings habe ich soetwas defacto nicht. Ich hab bis jetzt nur die Daten, die sie braucht (siehe oben) an sie geschickt.

Ich werde morgen bei ihr vorbeigucken und Einsicht in die angeblich von mir unterzeichneten Unterlagen fordern. Mal gucken, was dabei rauskommt.

Nun meine Fragen:

1. Ist eine Maklercourtage unter den oben angeführten Gesichtspunkten gerechtfertigt?

2. Wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen sie nicht zu zahlen?

3. Wo kann ich mich beraten, ohne gleich in einen Mieterschutzverein einzutreten?


Vielen Dank im Vorraus, ich hoffe auf viele und möglichst positive Antworten!! :)

Mit Freundlichen Grüßen
Marius
Stichwörter: maklercourtage

0 Kommentare zu „Maklercourtage bei Übernahme der Wohnung als Hauptmieter?”

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