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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin neu beim Thema Mietrecht und brauche daher ein paar grundlegende Informationen. Hoffentlich könnt ihr mir helfen!

Ich wohne in einer Wohnung, die von einer Vermietungsgesellschaft betreut wird. Diese Gesellschaft ist schlecht erreichbar und hat offenbar kein Interesse daran, von mir angemerkte Punkte zu bearbeiten:

- Ich habe einen zusätzlichen Schlüssel bestellt und den entsprechenden Betrag im April überwiesen. Der Schlüssel fehlt noch immer.
- Der Duschvorhang (oder besser die installierte Vorhangstange) droht täglich herunterzubrechen. Wer ist für eine Reparatur zuständig? Der Vermieter, oder?
- Unsere Fenster sind nur teilweise zu öffnen. Davor befinden sich Tauben. Diese sorgen für verschmutzte (nicht zu putzende) Fenster und aus hygienischen Gesichtspunkten ist das eher schlecht. Der Vermieter unternimmt trotz mehrfacher Ankündigung nichts.

Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, meinen Beschwerden Nachdruck zu verleihen? Ist eine Minderung der Miete ein gerechtfertigter Schritt? Oder gibt es andere Möglichkeiten, die vielleicht nicht so eskalierend wirken?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Felix
Stichwörter: angebracht + mietminderung

2 Kommentare zu „Mietminderung angebracht?”

Immobilienwirt Experte!

hallo,

also die richtige Vorgehensweise wäre ersteinmal dem Vermieter die Mängel schriftlich (nachweisbar) mitzuteilen und um die zu Abstellung bitten.
Erst die Kenntnis des Vermieters vom Mangel macht das ganze einfacher.

Du könntest sogar einen angemessenenen Termin zur Beseitigung setzen.

Lies mal dazu BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 536 ff dazu.

Bei der Duschvorhangsstange, kommt es jedoch darauf an, ob du eine sogenannten Kleinreparatur- oder auch Bagatellklausel im Mietervertrag vereinbart hast, die die Übernahme der Kosten für Kleinreparaturen beinhaltet bzw. ob diese überhaupt als Vermietereigentum übergeben wurde, siehe Übergabeprotokoll, und du nicht selbst vom Vormieter als Mietereigentum übernommen hast.

fsmaus

Hallo,

was versteht man denn unter nachweisbar mitteilen. Genügt es, Briefe zu schreiben oder müssen die per Einschreiben geschickt werden?

Ich habe dem Vermieter bereits zwei Mal schriftlich mitgeteilt, was nicht stimmt. Beim ersten Mal vor ca. 3 Monaten erhielt ich die Antwort, dass der Vermieter sich drum kümmern würde. Beim zweiten Brief kam nichts zurück. Bisher hat sich der Vermieter auch nicht gekümmert.

Meine Frage ist also nochmal: wie kann ich einen Vermieter, dem es egal zu sein scheint, was ich schreibe, dazu bringen, Mängel zu beheben? Mir fallen zwei Dinge ein:
a) Mietpreisminderung
b) irgendetwas gerichtliches

Bitte gebt mir dazu eure Meinung. Vielen Dank

Felix

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