Immobilienwirt
hallo,
also die richtige Vorgehensweise wäre ersteinmal dem Vermieter die Mängel schriftlich (nachweisbar) mitzuteilen und um die zu Abstellung bitten.
Erst die Kenntnis des Vermieters vom Mangel macht das ganze einfacher.
Du könntest sogar einen angemessenenen Termin zur Beseitigung setzen.
Lies mal dazu BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 536 ff dazu.
Bei der Duschvorhangsstange, kommt es jedoch darauf an, ob du eine sogenannten Kleinreparatur- oder auch Bagatellklausel im Mietervertrag vereinbart hast, die die Übernahme der Kosten für Kleinreparaturen beinhaltet bzw. ob diese überhaupt als Vermietereigentum übergeben wurde, siehe Übergabeprotokoll, und du nicht selbst vom Vormieter als Mietereigentum übernommen hast.
fsmaus
Hallo,
was versteht man denn unter nachweisbar mitteilen. Genügt es, Briefe zu schreiben oder müssen die per Einschreiben geschickt werden?
Ich habe dem Vermieter bereits zwei Mal schriftlich mitgeteilt, was nicht stimmt. Beim ersten Mal vor ca. 3 Monaten erhielt ich die Antwort, dass der Vermieter sich drum kümmern würde. Beim zweiten Brief kam nichts zurück. Bisher hat sich der Vermieter auch nicht gekümmert.
Meine Frage ist also nochmal: wie kann ich einen Vermieter, dem es egal zu sein scheint, was ich schreibe, dazu bringen, Mängel zu beheben? Mir fallen zwei Dinge ein:
a) Mietpreisminderung
b) irgendetwas gerichtliches
Bitte gebt mir dazu eure Meinung. Vielen Dank
Felix