forsetis 17.09.2018 13:29
1. Nein, das ist keinesfalls kleinlich, sondern eine Frechheit des Mieters.
2. Ist der Vermieter informiert, welche Änderungen der Mieter an der Haustür vorgenommen hat. Ich denke, dass der Viermieter keine Erlaubnis gegeben hat und mit dem Bastler ein paar Takte reden sollte.
3. Es gibt auch andere Möglichkeiten, dass man sich Pakete zustellen lassen kann, ohne die Nachbarn zu belästgen.
Naschi 17.09.2018 13:45
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Können Sie mir sagen, ob es eine rechtliche Grundlage dazu gibt? Oder fällt das einfach unter „bauliche Maßnahmen ohne Genehmigung des Vermieters“ o.ä.?
Mir persönlich geht es vorallem um Versicherungstechnische Geschichten wie Diebstahl/grobe Fahrlässigkeit usw.
Leider kann ich aber dazu nichts im Internet finden, da ich den Fachausdruck für diesen „Umbau“ nicht kenne... Fakt ist: Der Vermieter hat ihm bereits eine Frist eingeräumt, das ganze rückgängig zu machen, aber davon gibt sich der Mieter wenig beeindruckt. Da es sich um eine Genossenschaft handelt, verstreicht auch immer einiges an Zeit bis was passiert. Nunja... und der Rest des Hauses guckt solange erst mal in die Röhre. Wir fragen uns jetzt eben, wie wir Abhilfe schaffen können, denn Türen darf man mittlerweile nicht mehr abschliessen (Fluchtweg)...
forsetis 17.09.2018 14:35
Rechtliche Grundlage, was soll das denn? Der Mieter einer Wohnung darf die Haustür zu seinem Vergnügen nicht manipulieren. Das ist Grundlage genug. Und das kann natürlich nur der Vermieter durchsetzen. Deshalb muss man dem Sachbearbeiter so lange auf die Füße treten, bis der in die Hufe kommt. Ich würde zum Beispiel die Haustüre tagsüber abschließen, dann ist der Türöffner außer Betrieb.
Naschi 17.09.2018 14:39
Herzlichen Dank für die Antwort! Dann werde ich mein Bestes geben, damit hier jemand in die Pötten kommt
Tamer50 21.09.2018 16:32
Hallo,
ich denke dass du das zu eng siehst. Das ist normal wenn man in einem Mehrfamilienhaus lebt
LG Tamer50
Leo1 28.09.2018 11:54
Auch im Mehrfamilienhaus muss man sich an die Regeln halten. Soll heißen, kein Bewohner des Hauses hat das Recht nur auf "Klingeln" die Haustüre per Türöffner zu öffnen. Der Mieter müsste sich zur Haustüre begeben um sich zu vergewissern, wer Einlass begehrt.
Leute ungesehen ins Haus zu lassen ist -wie bekannt- nicht ungefährlich,