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Naschi hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Parteien (Mietwohnungen). Nun ist kürzlich ein neuer Mieter eingezogen. Dieser kommt meist erst sehr spät nach Hause und bestellt gern oft und viel im Internet. Nahezu täglich klingelt jeder einzelne Postdienstleister in der Hoffnung, die Pakete bei den Nachbarn abzugeben. Nachdem wir es langsam als störend empfinden, nehmen wir die Pakete nicht mehr an und stellen unsere Klingel einfach aus. Wir sind nicht kleinlich, aber regelmäßig morgens DHL, mittags DPD und abends Hermes nervt dann doch mit der Zeit. Der Nachbar hat dem Abhilfe geschafft, indem er an der Türöffnungsanlage herumgebastelt hat und eine Abstellgenehmigung für die Post erteilt hat. Das bedeutet, dass bei betätigen der Klingel von Nachbar X die Haustüre automatisch öffnet und der Postdienstleister eintreten kann um die Pakete abzulegen. Nun ist es aber leider so, dass wir in letzter Zeit vermehrt die Zeugen Jehovas, Spendensammler usw. im Hausflur geistern haben. Nun zu meiner Frage: darf er das überhaupt? Und wie seht ihr das: bin ich hier vielleicht etwas zu kleinlich, wenn ich gegen diese Türöffnungsautomatik bin?
Danke für eure Antworten!

6 Kommentare zu „Automatischer Türöffner”

forsetis Experte! 17.09.2018 13:29

1. Nein, das ist keinesfalls kleinlich, sondern eine Frechheit des Mieters.

2. Ist der Vermieter informiert, welche Änderungen der Mieter an der Haustür vorgenommen hat. Ich denke, dass der Viermieter keine Erlaubnis gegeben hat und mit dem Bastler ein paar Takte reden sollte.

3. Es gibt auch andere Möglichkeiten, dass man sich Pakete zustellen lassen kann, ohne die Nachbarn zu belästgen.

Naschi 17.09.2018 13:45

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Können Sie mir sagen, ob es eine rechtliche Grundlage dazu gibt? Oder fällt das einfach unter „bauliche Maßnahmen ohne Genehmigung des Vermieters“ o.ä.?
Mir persönlich geht es vorallem um Versicherungstechnische Geschichten wie Diebstahl/grobe Fahrlässigkeit usw.
Leider kann ich aber dazu nichts im Internet finden, da ich den Fachausdruck für diesen „Umbau“ nicht kenne... Fakt ist: Der Vermieter hat ihm bereits eine Frist eingeräumt, das ganze rückgängig zu machen, aber davon gibt sich der Mieter wenig beeindruckt. Da es sich um eine Genossenschaft handelt, verstreicht auch immer einiges an Zeit bis was passiert. Nunja... und der Rest des Hauses guckt solange erst mal in die Röhre. Wir fragen uns jetzt eben, wie wir Abhilfe schaffen können, denn Türen darf man mittlerweile nicht mehr abschliessen (Fluchtweg)...

forsetis Experte! 17.09.2018 14:35

Rechtliche Grundlage, was soll das denn? Der Mieter einer Wohnung darf die Haustür zu seinem Vergnügen nicht manipulieren. Das ist Grundlage genug. Und das kann natürlich nur der Vermieter durchsetzen. Deshalb muss man dem Sachbearbeiter so lange auf die Füße treten, bis der in die Hufe kommt. Ich würde zum Beispiel die Haustüre tagsüber abschließen, dann ist der Türöffner außer Betrieb.

Naschi 17.09.2018 14:39

Herzlichen Dank für die Antwort! Dann werde ich mein Bestes geben, damit hier jemand in die Pötten kommt

Tamer50 aktiver Benutzer 21.09.2018 16:32

Hallo,

ich denke dass du das zu eng siehst. Das ist normal wenn man in einem Mehrfamilienhaus lebt

LG Tamer50

Leo1 Experte! 28.09.2018 11:54

Auch im Mehrfamilienhaus muss man sich an die Regeln halten. Soll heißen, kein Bewohner des Hauses hat das Recht nur auf "Klingeln" die Haustüre per Türöffner zu öffnen. Der Mieter müsste sich zur Haustüre begeben um sich zu vergewissern, wer Einlass begehrt.
Leute ungesehen ins Haus zu lassen ist -wie bekannt- nicht ungefährlich,

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