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Keine Dienstbefreiung bei Gleitzeitregelung

Eine im Betrieb geltende Gleitzeitregelung bewirkt, dass Dienstbefreiungen außerhalb der Kernarbeitszeit entfallen, da der Arbeitnehmer frei über seine Arbeitszeit bestimmen kann. Daher müssen Arbeitnehmer, die außerhalb der Kernarbeitszeit zum Arzt gehen, die Arbeitsleistung nachholen.

Urteil des LAG Hamm
11 Sa 247/01
Handelsblatt vom 12.06.2002

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