Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
da ich in ca. 1 Monat ausziehen werde hat mein Vermieter bereits angekündigt ich müsse die FaTechem, welche kurz vor meinem Auszug kommen müsse, für das Ablesen der Heizung bezahlen.
Das sind ca. 45 Euro welche ich sofort beim Besuch der Firma Techem in Bar bezahlen müsste.
Ist das so richtig dass diese Kosten in voller Höhe auf mich umgelegt werden können? Die ordentliche Kündigung für die Wohnung kam von meiner Seite.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus

Christian
Stichwörter: aufgrund + heizungsablesung

3 Kommentare zu „[b]Heizungsablesung aufgrund Auszug[/b]”

neuer Experte!

Hallo,

es gibt verschieden Urteile zu diesem Thema, wenn nichts in Ihrem Mietverrag ausgemacht worden ist, so würde ich Ihnen raten die Koste NICHT zu zahlen, die meisten Gerichte sage fast einheitlich das die Kosten des Nutzerwechsels und die Kosten der Zwischenablesung nicht ohne weiteres von dem ausziehenden Mieter gezahlt werden müssen, es sei den, der Vermieter hat den Mieter zu Recht fristlos gekündigt und macht Schadenersatz geltend. (was bei Ihnen ja nicht der Fall ist ! )

Nach Ansicht der meißten Gerichte muss der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungskosten bezahlen. (z.b. AG Münster WM 96, 231 ) Andere Gerichte gehen davon aus, das die Kosten der Zwischenablesung als Kosten der Wärmemessdienstfirma in die Gesamtrechnung einfließen und so von allen Mietern des Hauses bezahlt werden müssen, (entschieden bei z.b. : AG Hamburg WM 96, 562) u.a. Vereinzelt wird vertreten, der ausziehende Mieter müsse die Kosten alleine zahlen. (AG Coesfeld WM 94, 696)

fin Experte!

Die Kosten der Zwischenablesung trägt i.d.R. der ausziehende Mieter oder anteilsmäßig der ausziehende Mieter und der Nachmieter oder Vermieter bei Leerstand.
Es ist aber unüblich die Kosten hierfür gleich in bar bei der Ablesung zu bezahlen. Darüber gibt es normalerweise eine Rechnung, die an den Vermieter geht und der es sich über die Heizkostenabrechnung beim Mieter wieder zurückholen kann. Also nichts in bar bezahlen, sondern eine Rechnung verlangen.

Berni911 Experte!

Hallo,

Kosten für die ZA soll der Vermieter tragen ? da kann man dann ja auch andere Gerichtsentscheidungen zitieren, es kommt darauf an, wo du wohnst. Eine andere Frage ist es, ob du Verdunsterröhrchen hast und ob es Sinn macht , diese abzulesen. Hier müssen für diesen Fall 40% der Heizgradtage erreicht werden bzw nicht mehr als 80% erreicht sein. Januar und Februar haben 17+15 = 32 %!


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.