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mieter89 hat diese Frage gestellt
Hallo lliebes Forum,

ich stehe derzeit vor dem Einzug in einer neue Wohnung. Da ich Student bin und kein ausreichendes Auskommen habe, verlangt der Vermieter eine Bürgschaft.

Ich bekomme keine Bürgschaft von meinen Eltern, die Eltern meines Mitbewohners unterzeichnen aber eine allgemeingültige Bürgschaft(Bankbürgschaft) für die Wohnungen. Kann ich, um das Vertrauen zu den "Fremdbürgen" zu bekräftigen und rechtlich zu untermauern, ein Dokument ausstellen, in dem ich mich dazu verpflichtet mit allen mir finanziell aufbringbaren Mittel eventuelle Mitausfälle oder -schäden zu begleichen? Welche Rechtsgültigkeit hätte ein solches Dokument?

Ich freue mich über Hilfe,

Mieter89

1 Kommentar zu „Bürgschaft für einen Bürgen :)”

Berthelstal Experte! 06.10.2009 08:35

Papier ist geduldig.
Vertrauen können Sie nur durch korrekte und pünktliche Begleichung Ihrer Zahlungsverpflichtungen erwerben.

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