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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
... bezahlt/haftet? wollte ich gerne die Überschrift komplettieren, aber es war kein Platz

Hallo an alle die sich die Mühe machen mein Geschreibsel zu lesen!
Bin neu hier u habe ein massives Problem mit unseren Vermietern, naja fast Ex-Vermietern zum 30.06. hat es ein Ende - zum Glück!!!

Wir hatten Schimmel im Schlafzimmer an der einen Aussenwand, verursacht durch eine undichte Fuge.
Festegstellt dass wir irgendwie Schimmel haben, habe wir an den Matratzen gesehen, beim Beziehen sah ich den Schimmel an der Unterseite! Bei der Ursachenforschung haben wir dann mal die Schränke v der Wand gerückt und da haben wir auch schon das Malheur gesehen - alles feucht und grün-grau etwa ein Drittel der Wand! Da waren wohl genug Sporen in der Luft, die sich das wärmste u feuchteste Plätzchen gesucht haben = die Unterseite unserer Matratzen!!!
Kurzerhand haben wir erstmal den beschädigten Stoff raus geschnitten, Rahmen etc gereinigt, den Vermietern informiert.
Ich will mich ja nicht beschweren, er hat sofort reagiert und innerhalb 2 Wo. war der Schaden beseitigt, an der Aussen- u. Innenwand.
Unser Schrank ist an der Rückseite und am Bodenteil total verschimmelt, da ist nichts mehr zu machen u wir haben ihn abgebaut, die Kleidung stapelt sich jetzt auf dem Boden und auf den zerschnittenen Matratzen liegen wir auch noch, weil unser Vermieter wohl meint, dafür nicht aufkommen zu müssen!
Sind das denn keine Folgeschäden, und gibt es da nicht eine Hausbesitzerhaftpflicht o.ä. die dafür aufkommt?
Ich meine unsere Matratzen sind ruiniert u ein Schrank ohne Rückwand u Bodenplatte nützt mir auch nichts. Davon mal abgesehen finde ich es eklig, so Sporen sind ja tückisch, ich bin der Meinung: ALLES weg!
Ein angeschimmeltes Brot schmeisst man ja auch komplett weg - sollte man zumindest *g*
Hat jemand eine Ahnung, wie man dem Vermieter beikommen kann?
Wir finden es frech, dass wir jetzt auf dem Schaden (2 Matratzen, ein teilmassiver Schrank) sitzen bleiben sollen!!!

Was meint Ihr so?

Danke für die Antworten!
Stichwörter: schimmel + schrank + undichte + verschimmelt + fugen

14 Kommentare zu „Schimmel durch undichte Fugen - Schrank verschimmelt, wer ..”

fin Experte!

Ich meine so, dass es schon ziemlich arg ist, wenn man Schimmel erst dann bemerkt wenn die Matratzen bereits hinüber und der komplette Schrankboden verschimmelt ist. Das merkt man i.d.R. ein bißchen früher.
Bereits bei den ersten Anzeichen sollte man handeln und den Vermieter informieren. Und nicht erst dann wenn schon alles verschimmelt ist.
Schimmel in einem solchen Ausmaß riecht man auch wenn man eine Schranktür öffnet. An den Klamotten auch.
Wenn man so lange mit dem Schimmel lebt, ist ganz sicher die Haftplicht des Vermieters nicht für Ihre Sachen zuständig, sondern Ihre Hausratversicherung, die Sie aber höchstwahrscheinlich nicht haben werden <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Wie sieht es mit Ihrem Heiz-Lüftungsverhalten aus?

Endu Profi

@fin: Antworte einfach mal auf die Fragen der Leute und interpretiere da nicht immer deinen Schwachsinn rein!!! Wenn der Poster schreibt er hat den Schimmel erst dann bemerkt dann ist das halt so. Oder kennst du immer die näheren Umstände so genau dass du dir da eine andere Meinung bilden kannst???

Zudem ist die Hausratversicherung für solche Schäden nicht da. Aber auch hier kannst du dir die Bemerkung sparen: "sondern Ihre Hausratversicherung, die Sie aber höchstwahrscheinlich nicht haben werden"

Ebeno die Frage nach dem Heiz- bzw. Lüftungsverhalten ist Banane. So wie der Poster schreibt ist die Verschuldensfrage ja schon geklärt, oder würde sonst der Vermieter sofort den Schaden beheben???

Also bleib mal dabei was die Leute schreiben!!!

schnaeppchenkathy

ENTSCHULDIGUNG mal bitte!

Wo bin ich denn hier gelandet?

im "Stänker-Forum"???????????

Was ist Ihnen denn über die Leber gelaufen?

Es ist in der Tat so, dass wir nichts gerochen haben! Ich kann es mir auch nicht erklären, aber wir haben ein Schlafzimmer von gut 24 qm und einer Deckenhöhe von 2,80 m - vielleicht verriecht es sich da mal leicht?
An der Kleidung war nichts zu riechen und sonst auch nicht!

Ich lüfte morgens nach dem aufstehen, mittags wenn ich nach Hause komme und abends nocheinmal vorm zu Bett gehen.
Heizen müssen wir diesen Riesen-Raum sonst erfrieren wir ja!
Das Zimmer war konstant überschlagen beheizt bei geschätzten 18 C.

Noch Fragen?

Ach ja - um die unverschämte Bemerkung noch zu kommentieren:

Selbstverständlich haben wir eine Hausratversicherung! Und ich bin Mitarbeiter unseres Anbieters.
Ich werde bei Gelegenehit mal unsere Generaldirektion fragen, ob es auch eine Versicherung gegen ganz offensichtlich permanent stänkern-müssende Personen wie Sie gibt.

Schönen Tag!

Meiner Meinung anch haben SIE in diesem Forum nichts zu suchen!

schnaeppchenkathy

Herzlichen Dank für die Stellungnahme!
Ich hab echt gedacht mich tritt ein Pferd als ich diesen Schrott gelesen habe!
Ist wohl ein bekannter Stänkerer?
Schuldfrage ist geklärt wg dem Schimmel u stand auch nie zur Diskussion, das hast Du ganz richtig erkannt.
Natürlich kommt unsere Hausratvers. für solche Sachen nicht auf, wenn dann eine Haftpflichtvers. vom Vermieter!
Aber ich weiß leider immer noch nicht, inwieweit sie verpflichtet sind diesen schaden zu übernehmen u hätte am liebsten mal ein paar wertvolle Tips bzw. Urteile hierzu............... bevor ich zum Anwalt gehe!
Schaden liegt bei Wiederbeschaffungswert von ca. 700 Euro und ich habe auch ein Rechtschutzversicherung (ob ich das "fin" oder so mal schreibe *g*), ich werde den Gang nicht scheuen!
An einem guten Umgang mit dem Verm. liegt mir nchts mehr, wir sind bald weg!

LG!

fin Experte!

Sie schrieben, der Vermieter habe sofort nach Ihrer Mängelanzeige reagiert und Außen- und Innenwände wurden bearbeitet.
Er hat damit seine Pflicht getan. Das bedeutet aber nicht, dass er automatisch auch verpflichtet ist Ihre Möbel zu ersetzen.
Ich bleibe daher bei meiner Meinung, dass Sie diesen Mangel zu spät angezeigt haben. So weit darf es gar nicht erst kommen.
Schimmel an Matratzen muss auch nicht zwangsläufig von einer Außenwand herrühren. Da können auch andere Gründe mit verantwortlich sein.

schnaeppchenkathy

Und nochmal!!!!!!

Der Schimmel kam von einer undichten Aussenfuge! Die Aussenwand ist gerissen und total nass (sichtbar nass!).

Die Matratzen haben wir seit 4 Jahren, das Bett ebenso! ich habe noch nie anders gelüftet u geheizt, bin ein Gewohnheitstier!
Wir haben den ersten Winter dort gewohnt und -schwupps- wie durch Zufall (oder unser Verschulden) sind unsere Matratzen schimmelig! haha
Oh Mann!!!!! Da kann ich mir nur an den Kopf greifen!

Der Experte der die Innenwand repariert hat, hat uns alles genauestens erklärt und -wie schon erwähnt!- Sporen in der Luft suchen sich den wärmsten und feuchtesten Platz im Zimmer = Matratzen-Unterseite!!!!
Die Schimmelbildung an einer dermassen feuchten Wand und bei dem langen Winter, geht in null-komma-nix!
Wurde uns bestätigt!

Ich möchte Sie wirklich bitten:
Wenn Sie uns nicht helfen wollen/können mit wertvollen Tip (siehe auch meine Fragestellung im ersten Posting!) sollten wir uns wirklich beide die Zeit sparen!!!
Meine ist wertvoll.

Ich wünsche Ihnen gar nix.
Nur lassen sie die Finger von meinem Beitrag!

TorstenH aktiver Benutzer

Also ich würde vom reinen Menschverstand klar sagen, dass der Vermieter dies zu verschulden hat und somit auch für den entstandenen Folgeschaden aufkommen muss. Es ist aber schwer ein vergleichbares Urteil hier zu finden. Versuch es doch nochmal im Vermierterforum xxxx.de, dort sind auch ein paar nette Vermieter zu finden, die sehr Urteilsfit sind. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Und fin, deine Antworten sind oft sowas von daneben, mag ja sein dass du viele schlechte Erfahrungen mit Mietern machen musstest, das kann man aber auch woanders rauslassen <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

fin Experte!

Lieber Torsten,

anhand von Internet-Beiträgen allein kann man keineswegs nicht beurteilen wer an was schuld hat. Dazu muss man die örtlichen Gegebenheiten und auch die Menschen kennen, die den Beitrag schreiben. Der Vermieter dieser Wohnung kann hier seine Meinung nicht kundtun. Wir haben also nur eine Meinung hier. Das ist ein Fakt, den jeder bedenken sollte wenn er Beiträge beantworten will.
In der Regel ist es so, dass Mieter beim Problem Schimmel die Sache dem Vermieter anklagen. Umgekehrt ist es auch so. Es gibt aber durchaus Mieter, die Schimmelbildung zu spät anzeigen und der Schaden wird dadurch größer.
Auch kann man nicht sagen "ich lüfte wie immer", wenn man die Wohnung gewechselt hat. Eine andere Wohnung kann ein komplett anderes Heiz-Lüftungsverhalten verlangen wie die vorherige.
Wenn bereits ein kompletter Schrankboden und Matratzen verschimmelt sind, dann passiert das nicht an einem einzigen Wochenende, nachdem man bemerkt hat, dass die Außenfuge undicht ist. Dafür braucht es schon eine Weile länger.
Der Vermieter hat insofern seine Pflicht erfüllt indem er den Schaden sofort behoben hat.
Natürlich will der Mieter seine verschimmelten Sachen ersetzt haben.
Nur wenn er doch Rechtsschutz hat und ihm an dem Vermieter sowieso nichts liegt, warum dann nicht gleich klagen anstatt hier im Forum zu posten, wo niemand den Fall in seiner ganzen Realität wirklich beurteilen kann?

schnaeppchenkathy

@ ThorstenH

Herzlichen Dank, werde den Rat mal befolgen!
Mein Rechtsempfinden sagt mir das auch so, bestimmt kommt die Haftpflicht der vermieter für solche Sachen auf!
Mir war das Bügeleisen runtergefallen u hat das Parkett beschädigt, meine Haftpflicht übernimmt das, ich hatte mich gleich drum gekümmert.
Nicht mehr als fair, wenn der Vermieter sich da wenigstens mal befragen würde!

denyo111

Lieber Torsten,

anhand von Internet-Beiträgen allein kann man keineswegs nicht beurteilen wer an was schuld hat. Dazu muss man die örtlichen Gegebenheiten und auch die Menschen kennen, die den Beitrag schreiben. Der Vermieter dieser Wohnung kann hier seine Meinung nicht kundtun. Wir haben also nur eine Meinung hier. Das ist ein Fakt, den jeder bedenken sollte wenn er Beiträge beantworten will.
In der Regel ist es so, dass Mieter beim Problem Schimmel die Sache dem Vermieter anklagen. Umgekehrt ist es auch so. Es gibt aber durchaus Mieter, die Schimmelbildung zu spät anzeigen und der Schaden wird dadurch größer.
Auch kann man nicht sagen "ich lüfte wie immer", wenn man die Wohnung gewechselt hat. Eine andere Wohnung kann ein komplett anderes Heiz-Lüftungsverhalten verlangen wie die vorherige.
Wenn bereits ein kompletter Schrankboden und Matratzen verschimmelt sind, dann passiert das nicht an einem einzigen Wochenende, nachdem man bemerkt hat, dass die Außenfuge undicht ist. Dafür braucht es schon eine Weile länger.
Der Vermieter hat insofern seine Pflicht erfüllt indem er den Schaden sofort behoben hat.
Natürlich will der Mieter seine verschimmelten Sachen ersetzt haben.
Nur wenn er doch Rechtsschutz hat und ihm an dem Vermieter sowieso nichts liegt, warum dann nicht gleich klagen anstatt hier im Forum zu posten, wo niemand den Fall in seiner ganzen Realität wirklich beurteilen kann?[/quote:02d42]

Wer lesen kann ist klar im Vorteil würde ich sagen.

Es ist doch oben ganz deutlich erwähnt, dass erst auf Grund des Schimmels an Matratzen etc. überhaupt der Riss an der Außenfuge entdeckt wurde. Und nicht erst der Riss und dann lange Zeit später der Schimmel im Raum.

Weiterhin ist hier auch schon mehrmals zum Ausdruck gebracht worden, dass die "Schuldfrage" bereits eindeutig geklärt ist.Also sollten Sie nun vielleicht endlich mal aufören immer dem Mieter die Schuld zuzuweisen!!!

schnaeppchenkathy

@denyo111

Danke!

Endlich mal einer, der es wirklich auch erkannt hat.
Nichtsdestotrotz habe ich erkannt, dass dieses Forum hier mir nicht weiterhilft.
Ewig dieser Schlagabtausch zwischen Benutzern, obwohl ich die Fakten mehr als deutlich dargelegt habe!
Das ist am Thema vorbei und ich empfinde es mir gegenüber und unserem massiven Problem ungerecht.
Hatte mir hier Hlfe versprochen, aber leider vergeblich.

Wünsche frohe Ostern, lebt wohl!

Rano Experte!

Hier und da blickte durch, daß ihr nicht ganz arm seid.
Hier lese ich nun eine derbe Enttäuschung, daß Euch nicht geholfen wurde, wie Du es einfach mal angenommen und vorausgesetzt hast.

==&gt; Gehe zu einem Anwalt! Der nimmt richtig Geld für (oft falsche ) Ratschläge, nutzt aber nicht seine Freizeit um sich mit verschimmelten Matratzen auseinanderzusetzen.

Dein Ansinnen war schon deutlich: Du wolltest einen Schadenersatz für Mobiliar und Matrazen von Deinem Vermieter. Was'n Käse. Ein VM kann doch nur etwas gegen einen Schaden unternehmen, den ihm der Mieter aufgrund seiner VERPFLICHTUNG mitteilt. Andernfalls müßte er ja mindestens wöchentlich Eure Räumlichkeiten auf eventuelle Schäden untersuchen.
Vielleicht könnte ja auch der Vermieter einen Schadenersatzanspruch gegen Euch geltend machen, denn möglicherweise hätte nur eine kleinere Wandfläche instandgesetzt werden müssen, wenn ihr den Schaden früher gemeldet hättet.

War nur mal so ein Gedanke
Ralph

schnaeppchenkathy

Na was ist das denn für ne Bemerkung "...dass ihr nicht ganz arm seid..."
Das wird mir jetzt doch etwas zu persönlich!
Wir gehen beide arbeiten und wohnen auf Miete, wir sind nicht reich aber auch nicht arm, es reicht und ich will mich nicht beschweren.
Aber hier ist etwas zu Schaden gekommen: unsere Matratzen!! Da können wir mal gar nix dafür, wie schon zigmal s. o. beschrieben.
Auf Ihren Sozialneid gebe ich jetzt hier mal gar nichts!

Sicher wird sich ein Anwalt nicht in seiner Freizeit um unsere Matratzen kümmern, deswegen gehe ich auch nicht zu ihm, sondern alleine in seiner Funktion als Rechtsbeistand!
Dafür haben unsere Familien und der Freundeskreis uns immer wieder gesagt "Lasst Euch denn Schaden an EUERM Eigentum erstatten, das ist eine Folgesache des Schadens, da könnt IHR gar nichts dafür!"
So sehen wir das auch und sicherlich tritt da die Haftpflicht für ein - wenn der vermieter sich bemühen würde!
Genauso, wie ich mich auch bemüht habe, dass das Loch im Parkett beseitigt wird - da kam unsere Haftpflich für auf! Ist nicht mehr als recht, oder??
Immerhin mussten wir auch 2 Wochen lang im Kinderzimmer kampieren, Spielsachen einer 2,5 jährigen im ganzen Haus verteilt, Mega-Chaos!
Ständig irgendwelche Handwerker im Haus usw.

Ist ja o.k., der Schaden musste ja beseitigt werden.

Ich bleibe dabei -und dies ist mein letzter Beitrag hier!- die Haftpflich des Verm. kommt ganz bestimmt für solche Schäden auf, genau wie meine Haftpflicht für das Parkett des Vermieters.
Notfalls kriegt er das per Anwalt deutlich gemacht.
Basta.

Rano Experte!

Ok, nun wissen wir wenigstens noch, daß Ihr nicht nur ein 24 m² - Schlafzimmer habt, sondern ein ganzes Haus gemietet habt.

Ständig irgendwelche Handwerker im Haus usw[/quote:0c3c4]

Das mit dem Sozialneid kannst Du gaanz klein rollen und dahin stecken, wo es gaaaaanz dunkel ist ... ich wohne nicht zur Miete. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Aber ich freue mich, daß Du meinen Ratschlag aufgegriffen hast!

Notfalls kriegt er das per Anwalt deutlich gemacht.[/quote:0c3c4]

Byebye
Ralph ...

... der sich hier an anderer Stelle schon viele Gedanken für Anfrager gemacht hat, aber auch eine ziemliche Arroganz-Allergie hat.

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