Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung gemietet, bei der sich der Waschmaschinenanschluß in der Küche befindet.
Leider ist für den Zulauf zur Waschmaschine
nur ein Hahn für heißes Wasser vorhanden.
Ich besitze jedoch noch eine ältere Waschmaschine,
die für einen Kaltwasseranschluß vorgesehen ist.
Jetzt meine Frage:
Ist mein Vermieter verpflichtet mir einen
Kaltwasseranschluß zu installieren?
Oder bin ich verpflichtet diesen Anschluß so hinzunehmen
und heißes (teures) Wasser zu bezahlen?
Viele Grüße,
Hermann