edy 02.02.2010 11:58
Hallo die_tante,
Auszug aus folgendem Link;
Anforderungen an Heizwärme mangels vertraglicher Regelung
Regelt der Mietvertrag die Heizperiode nicht, so gilt dafür der übliche Zeitraum der Beheizung vom 1.10. bis zum 30.4. des Folgejahres. In dieser Heizperiode ist von 6-23 Uhr in den Räumen eine Temperatur von 20°C, in Bad und Toilette von 21°C und in der Zeit von 23-6 Uhr in allen Räumen von 18°C zu unterhalten. Ist das Bad ohne Heizung vermietet worden, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Temperaturregelung und kein Anspruch auf Einbau einer Heizung.
Landgericht Berlin Az. 64 S 266/97 Urteil vom 26.05.98
http://recht.krause-wuppertal.de/1mietrelag.html
Würde mir einen Heizlüfter kaufen,und bei
Bedarf mit Verlängerungsschnur im Bad
aufstellen.
lg
edy
Berthelstal 02.02.2010 12:33
Leider ist es so, wie edy sagt und Ihnen auch rät.