Susanne
Nein, das ist korrekt.
Du zahlst für 2006 4/12 aller[/u:898c0] Kosten, die im Wirtschaftsjahr auf Deine Wohnung angefallen sind. Dein Vormieter zahlt 8/12, darin sind auch Kosten, die in "Deiner" Mietzeit angefallen sind, wie z.B. Winterdienst.
Savko
Besten Dank für die Antwort. Bislang musste ich mich noch nicht mit Nebenkosten beschäftigen. Ich habe auch meinen Vermieter um eine Klärung gebeten, seine Antwort entspricht dem.
mfG
Werner1
Wie Susanne ja schon schreibt:
Hier sollte man genauestens die zwölftelung aller Betriebskosten beachten. Beispiel:
das Abrechnungsjahr ist Kalendermäßig. Mieter zieht zum 1.9. in die Mietwohnung ein.
Dann wären alle angefallenen Betriebskosten XX,xx € /12 X 4 (Ausgenommen Kosten die ja mittels Zähler , wie z.B.Wasser direkt der Mietwohnung zugeordnet werden können.)[/b:e7873][/u:e7873]
Savko
Die Wasserkosten werden in meinem Mietshaus auf die Fläche der Wohneinheiten umgelegt. Das erscheint mir nicht gerade fair, da ein Mieter alleine wohnt und alle anderen Haushalte aus mindestens zwei Personen bestehen.
mfG
Werner1
Oft führt der gewählte Abrechnungsmaßstab zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Kosten. Der Mieter kann jedoch nicht verlangen, das zum Beispiel die Wasserkosten nach Anzahl der Personen verteilt werden. (LG Mannheim NJW-RR 99, 365) Der Vermieter muss den Umlageschlüssel auch nicht von Wohnfläche auf Personenzahl ändern weil die Gemeinde die Gebühren z.B. für die Müllabfuhr nach Personenzahl erhebt. (AG Siegburg WM 95, 120)
Führt die Abrechnung nach der Wohnungsgröße zu einer grob unbilligen Belastung eines Mieters , ein alleinstehender Mieter zahlt so viel Wassergeld wie z. B. eine 7-köpfige Familie im Haus, kann eine Änderung des Verteilerschlüssels gefordert werden. (AG Aachen WM 91, 503) Allerdings erklärte das AG Aachen (WM 93, 410) auch, das die ungerecht behandelten Mieter keine Änderung des Verteilerschlüssels verlangen können, wenn sie lediglich 50% anteilige Kostenersparnis erzielen könnten.
Auch kann die Verteilung anderer Betriebskosten, wie z.B. Grundsteuer, Haftpflicht und Versicherungen, nach Personenzahl unbillig sein, wenn verschiedene große Wohnungen von unterschiedlich vielen Mietern bewohnt werden. (siehe Beispiel AG Neuss WM 88, 133) Hier wohnte ein Mieter in einer 150 m² Wohnung und 3 Mieter in einer 86 m² Wohnung.
Aber auch in ihrem Falle muß dann auch 4/12 berechnet werden. (Keine direkte Zuordnung verbrauchsabhängiger Kosten) hier im speziellen Wasserverbrauch nach m². Hier wäre ein erfolgreicher Widerspruch gegeben.