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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Meine Freundin wohnt im 1. Stock eines Appartmenthauses mit insg. ungefähr 8 Mietparteien. Im Hauptabwasserrohr hat es anscheinend kurz unter ihrer Wohnung eine Verstopfung gegeben, sodass ihre Toilette übergelaufen ist, wir den Sanitätsnotdienst rufen mussten und dieser Freitagabend 3 Stunden damit beschäftigt war, das Problem zu beheben. Der zuständige Hausmeister wollte zu diesem Zeitpunkt nichts von dem Problem wissen und hat uns darauf hingewiesen, dass das nicht seine Angelegenheit sei. Bei den Nachbarn ist es auch übergelaufen.

Nach den Arbeiten den Notdienstes sieht das Bad meiner Freundin allerdings weitaus schlimmer als das der Nachbarn aus; die Toilettenschüssel ist vollkommen zerkratzt, der ganze Fußboden stand unter dem Abwasser der Toiletten aus dem gesamten Haus und die Wände sind teilweise mit Fekalien beschmiert.

Unsere Frage an dieser Stelle ist jetzt, inwieweit wir von der Hausverwaltung erwarten können, dass die Kosten für den Notdienst und die Instandsetzung bzw. Renovierung des Bads übernommen werden.
Zum Einzug war die Wohnung frisch saniert und kostet auch jetzt dementsprechend viel Miete. Allerdings entspricht das Bad im jetzigen Zustand wie weiter oben schon beschrieben absolut nicht dem Zustand beim Einzug.

Vielen Dank für jegliche Hilfe! Gruß

0 Kommentare zu „Bad Renovierung n. Rohrverstopfung Kostenübernahme?”

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