forsetis 16.09.2012 09:40
Mit der Übergabe der Schlüssel ist ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen, denn die Eckpunkte dieses Mietverhältnisses wurden sicherlich, wenn auch nur mündlich besprochen.
Da man, anders als von einem Kaufvertrag im Internet, von einem Mietvertrag nicht zurücktreten kann, bleibt Ihnen nur die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Aber auch nur, wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist. Dreimonatsfrist bedeutet 31. Dezember.