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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich bin im april 2005 aus meiner wohnung ausgezogen. jetzt war die kaution in höhe von ca. 470€ fällig. letzte woche bekam ich ein schreiben vom vermieter, dass er 100€ für die Abrechnung 2004 und 50€ für die Abrechnung 2005 einbehält, obwohl für beide jahre noch keine betriebskostenabrechnungen erstellt sind. (die wohnung hatte keine wasseruhren und alles wurde pauschal abgerechnet) ich habe zweimal telefonisch und einmal schriftlich darum gebeten mir den ganzen betrag auszuzahlen und ich werde dann nach den erstellten abrechnungen den evtl geforderten betrag zahlen.
letztes jahr wurde nämlich eine nachzahlung der betriebskosten (2003) von ca. 70€ fällig und daraufhin wurde die miete um 10€ erhöht.deshalb kann ich mir auch nciht vorstellen, dass dieses jahr eine noch höhere nachzahlung besteht und ich finde es auch eine frechheit dass eine pauschale für 12 monate 100€ und für 4 monate 50€ veranschlagt werden. bitte helfen sie mir evtl. auch (falls ich im recht bin) mit hinweisen auf urteile oder § ! danke im voraus. steno
Stichwörter: einbehalten + kaution + teilweise + vermieter

0 Kommentare zu „kann der vermieter kaution teilweise einbehalten?”

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