smile30625 21.08.2009 15:42
Hallo,
dem Vermieter obliegt die Instandhaltung der Mietsache. Dazu gehört auch ein funktionierendes und ansehnliches Badezimmer. Nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer (15 Jahre klingt nachvollziehbar) sind die verschlissenen Einrichtungsgegenstände zu ersetzen. Das "Abwohnen" einer Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, für die man Miete bezahlt.
Viele Grüße
smile