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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir bewohnen nun seit ca. einem halben Jahr eine 2_Zimmer Wohnung mit 2 Außenstellplätzen. Diese Außenstellplätzen sind im Mietvertrag aufgeführt und mit Kosten von 33€ pro Monat behaftet. Ein Stellplatz (18€) war von vornherein Pflicht, den zweiten (15€) haben wir zusätzlich angemietet. Nun besitzen wir kein 2. Auto mehr, haben es auch nicht vor und benötigen den „freiwilligen“ Platz nicht mehr. Unser Vermieter meinte, das geht nicht, nur sehe ich nicht ein, diesen Stellplatz den wir nie wieder benutzen zu bezahlen. Zumal wir doch den „Pflichtstellplatz“ weiterhin nutzen und auch zahlen. Meine Frage ist nun, kann ich eine Teilkündigung ausbringen und diesen anderen Stellplatz kündigen? Bisher hatte ich nur Fälle gefunden, in denen diese Teilkündigung vom Vermieter ausging und nicht vom Mieter. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ratschläge, Vorschläge und ggf. Urteile über diese Sache, da ich bis zum 13.09.2005 dazu Stellung nehmen muß.
Stichwörter: teilkündigung + dringend + hilfee + rechtens

0 Kommentare zu „Sehr dringend!!!! Teilkündigung rechtens ??? Hilfee !!!!”

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