friedafrieda hat diese Frage gestellt
Hallo,#
Seit 4 Jahren bin ich Mieterin und Betreiberin eines Cafés. Die Wasserwerke wussten die ganze Zeit, dass hier ein Gastronomischer Betrieb war (ist seit 1980 Gastronomie). Trotzdem hatte ich eine monatliche Abschlagzahlung von nur 7,- € zu leisten. Ich hatte nicht die geringste Ahnung, was Wasser kostet, weil ich es noch nie selbst zahlen musste (war immer in der Miete meiner Wohnung enthalten, Wasseruhr gab's nicht). Dieses Frühjahr wurde ich aufgefordert den Zähler abzulesen. Ich hab das verbaselt und wurde geschätzt. Da wurde nur 2008 und 2009 geschätzt und ich sollte 1200 nachzahlen.
Dummerweise hatte ich aber inzwischen abgelesen. Heute kam eine Rechnung über den Gesamtverbrauch seit 2006, allerdings auf die Jahre 2009 und 2010 verteilt. Entsprechend auch die Preise aus diesen beiden Jahren.
Ich habe 2 Fragen:
1. Sind die Kosten aus 2006, 2007 und 2008 verjährt?
2. Wenn nicht, müssen nicht die Vervbräuche auf die JAhre verteilt und entsprechend auch mit den damals gültigen Gebühren berechnet werden?
Freue mich auf Anregungen!