Christoph_A.
Ob eine Wasseruhr zu den Kleinreparaturen zählt, weiß ich nicht. Glaube es aber nicht.
Entscheidend aber für die Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel sind zwei Punkte die zwingend enthalten sein müssen.
1.) Summenmäßige Begrenzung pro Einzelfall z.b. 75 € und[/b:a98ca]
2.) Summenmäßige Begrenzung in % von der Kaltmiete auf das Jahr gerechnet z.b. 8 % der Jahreskaltmiete.
Beide Punkte müssen enthalten sein. Fehlt auch nur ein Punkt oder sind die Werte zu hoch angesetzt, ist die Klausel unwirksam und der VM muß bezahlen.
Curo2000
Wichtig wäre auch zu wissen, ob die Rechnung des Handwerkers 75 € beträgt oder ob der Vermieter lediglich 75 € von Euch verlangt. Ist die Rechnung über 75 €, kriegt der Vermieter gar nichts. (Allein die Wasseruhr sollte in etwa 60 - 70 € kosten, zzgl. Installation und Anfahrt denek ich das die Rechnung so ca. 100 -120 € hoch sein)
Crusstyle
Vielen Dank schonmal für eure Antworten <!-- s --><!-- s -->
Das unfaire daran ist, dass im Mietvertrag steht kleine Reparaturen muss der Mieter tragen bis (ich glaube) 77€.
Die Rechnung liegt genau ein paar Cent darunter!!! ???
Also 76,50€ <!-- s --><!-- s -->
Das kann doch wohl kein Zufall sein!?
Aber gehört eine Wasseruhr denn zu einer kleinen Reparatur??
Ich dachte sowas gehört zur Wohnungsausstattung?!
Zumal die Vermieterin uns nicht darauf hingewiesen hat, dass uns da durch Kosten entstehen!!!
Das hat sie mit keiner Silbe erwähnt! Sie sagte nur dass sie sie kümmern.. und da wir davon ausgingen dass es Sache des Vermieters ist?!
<!-- s --><!-- s --> Ist das alles ärgerlich