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Balkon bei Wohnflächenberechnung für Mieterhöhung
Bei einier Mieterhöhung ist die Wohnfläche nicht nach irgendwelchen Rechtsvorschriften, auch nicht nach der aufgehobenen DIN 283 zu berechnen, sondern jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln.
Landgericht München II, Urteil vom 25.06.2002 - Aktenzeichen: 12 S 1885/02, NZM 2003, S. 21