Susanne
Hallo heisse Tamara, <!-- s --><!-- s -->
gemietet wie gesehen. Ohne Zimmertüren ist der vertragsgemässe Zustand und ein Türeinbau kann vom VM nicht gefordert werden.
Die Umlagen werden nach BGB, soweit im MV nichts anderes geregelt, prozentual auf die Wohnfläche aufgeteilt.
Tammy
Vielen Dank erst mal. Da meine Mutter noch kein Mietvertrag unterschrieben hat, wäre das ne gute Gelegenheit mal die Vermieterin darauf anzusprechen. DANKE <!-- s --><!-- s -->