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Voraussetzung ist, dass die Schüssel die Aussenfassade nicht unverhältnismäßig optisch beeinträchtigt, Landgericht Hamburg (AZ 307 S 132/02).<br />
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Auch darf die Mietsache nicht Beschädigt o. gefährdet werden, eine Satschüssel auf dem Balkon muß auf jedenfall NICHT vom Vermieter genehmigt werden!