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Penthelisea hat diese Frage gestellt
Ich habe fristgerecht die Kündigung für meine Whg erhalten, die sich in einem haus mit 2 Wohnungen befindet, wovon die obere ein paar mal im Jahr von den Eltern der Hausbesitzer genutzt wird. Kündigungsgrund war "Hausverkauf". Ich habe gegen die Kündigung keinen Widerspruch eingelegt, die Frist ist abgelaufen. Nun habe ich durch Zufall -vor Ablauf der Miezteit- eine Vermietanzeige für die beiden Wohnungen entdeckt. Der angegebene Kündigungsgrund entfällt ja offensichtlich. Frage : Ist die Kündigung somit unwirksam ??
Vielen Dank für schnelle Antwort
:)

2 Kommentare zu „Unwirksame Kündigung??”

forsetis Experte! 21.04.2015 08:10

Dumm gelaufen. Da der Verkauf des Hauses kein anerkannter Kündigungsgrund ist, hätte man sofort widersprechen müssen. Jetzt ist der Zug abgefahren und die Kündigung gültig. Hier könnte eventuell ein Anwalt noch etwas retten.

Maggy789 aktiver Benutzer 11.05.2015 10:01

Leider keine Chance mehr

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