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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Ich hab mal wieder was zum Thema Kaution

Also nach den Problemen bezüglich Kaution mit dem ehemaligen Vermieter, tun sich nun schon wieder neue mit dem neuen Vermieter zum selben thema auf. Ich glaube irgendetwas mache ich falsch

Zum Sachverhalt:

Seit dem 01.05. diese Jahres wohne ich in meiner jetzigen Mietwohnung. Im Mietvertrag wurde vereinbart das ich bis zum 01.08.07, 600 Euro Mietkaution zu leisten hätte.

Dieser Verpflichtung bin ich nachgekommen und habe pünktlich auf das Vermieterkonto überwiesen.

Jetzt hat der Vermieter ohne mein Wissen bei einem Kreditinstitut auf meinem Namen ein Sparkonto eröffnet und die 600 Euro darauf eingezahlt. Bis dahin habe ich auch noch keine Probleme damit.

Weiterhin habe ich nun von dem besagten Institut eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters, bezüglich dieser 600 Euro Spareinlage, zugeschickt bekommen, mit der Bitte um Unterzeichnung. Auch OK, das Geld soll ja als Sicherheit für den Vermieter dienen.

Aus den Unterlagen geht aber hervor, das ich[/b:8b457] die Kosten für den Vertrag und dessen Durchführung zu tragen hätte.
Und damit bin ich nicht mehr einverstanden!!!

Soweit ich informiert bin, muss ein Vermieter der Kaution verlangt, diese getrennt von seinem Privatvermögen halten und für den Mieter Zinsbringend anlegen. Wie der Vermieter das Geld anlegt, obliegt meines Wissens nach seiner Entscheidung. Aber das dem Mieter dadurch Kosten entstehen kann ja wohl nicht sein.

Gruß Ben.
Stichwörter: teil + mietkaution

3 Kommentare zu „Mietkaution Teil 2.”

Der_Mario Experte!

Das siehst Du vollkommen richtig.

Joaccin

"...auf meinen Namen[/u:c6717] ein Sparkonto[/u:c6717] angelegt"[/i:c6717]
Damit ist klar, wem die Kaution gehören soll wie ebenso, dass sie als Sparleistung verzinst wird.
"...ohne mein Wissen" bzw. "habe ich ... eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters, bezüglich dieser 600 Euro Spareinlage ... erhalten"[/i:c6717]
Die Verpfändungserklärung ist notwendig, damit die Spareinlage ggfls. dann, wenn die Voraussetzungen vorlägen, durch den Vermieter i.S. einer Kaution (= Sicherheitsleistung) genutzt werden können.
"... getrennt von seinem Privatvermögen halten und für den Mieter Zinsbringend anlegen"[/i:c6717]
Das tut er ja in dieser Form gerade (sonst würde er das Geld auf sein[/b:c6717] Konto einzahlen) oder es verzocken etc. Und Sparbuch heißt doch Verzinsung.
Die Kostenstellung dieses Sparkontos zu Lasten des Mieters geht, soweit ich weiß, in Ordnung (hält sich ja aber auch in Grenzen)
Soweit ich sehe, macht Dein Vermieter offenbar alles richtig und für eine Beschwerde sehe ich, anders als "Der_Mario" keinen Raum.
MfG
Joacc.

Ben Grimm

"...auf meinen Namen[/u:6b452] ein Sparkonto[/u:6b452] angelegt"[/i:6b452]
Damit ist klar, wem die Kaution gehören soll wie ebenso, dass sie als Sparleistung verzinst wird.
"...ohne mein Wissen" bzw. "habe ich ... eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters, bezüglich dieser 600 Euro Spareinlage ... erhalten"[/i:6b452]
Die Verpfändungserklärung ist notwendig, damit die Spareinlage ggfls. dann, wenn die Voraussetzungen vorlägen, durch den Vermieter i.S. einer Kaution (= Sicherheitsleistung) genutzt werden können.
"... getrennt von seinem Privatvermögen halten und für den Mieter Zinsbringend anlegen"[/i:6b452]
Das tut er ja in dieser Form gerade (sonst würde er das Geld auf sein[/b:6b452] Konto einzahlen) oder es verzocken etc. Und Sparbuch heißt doch Verzinsung.[/quote:6b452]

Lese doch bitte meinen Beitrag nochmal richtig durch, <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> Wenn du mich zitierst, dann bitte korrekt. Gegen all diese oben genannten Dinge hatte ich auch keine Einwände, sondern sie dienten nur der Erklärung des Sachverhaltes. Es ging mir nur um die Kosten des Vertrages, die ich übernehmen sollte. Ich finde man sollte in solchen Foren die Beiträge immer erst sehr aufmerksam lesen bevor man antwortet!!!![/b:6b452] Sonst entstehen Missverständnisse und am Ende fühlt sich noch einer angegriffen. (Ich natürlich nicht <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> )


Die Kostenstellung dieses Sparkontos zu Lasten des Mieters geht, soweit ich weiß, in Ordnung (hält sich ja aber auch in Grenzen)
Soweit ich sehe, macht Dein Vermieter offenbar alles richtig und für eine Beschwerde sehe ich, anders als &quot;Der_Mario&quot; keinen Raum.[/quote:6b452]

Nö, macht er eben nicht!!! Aber ich werde Dich gerne aufklären.
Ich habe mich nämlich zwischenzeitlich beim Anwalt informiert.
Ich muss[/b:6b452] diesem Sparkonto nicht zustimmen, da es sich, würde man mich dazu zwingen können, um einen Vertrag zu Lasten Dritter handeln würde. Und das ist wohl im Deutschen Recht nicht drin. Man kann in Deutschen Landen nicht einfach einen Vertrag auf irgendeinen anderen Namen abschließen und der betreffenden Person dann die Kosten aufdrücken!!!
Der Vermieter könnte aber soweit ich damit einverstanden wäre z.B. die Kosten für den Vertrag übernehmen. Aber auch dann muss[/b:6b452] ich diesen Vertrag nicht unterschreiben.

Die Sache ist ganz einfach, der Vermieter kann die Kaution anlegen wie er will und er muss sie auch nicht zwingend auf den Namen des Mieters anlegen, nur getrennt vom Privatvermögen und verzinst. Alles andere, wo und wie er anlegt, Kontoführungskosten etc. ist sein[/b:6b452] Problem. Nicht das des Mieters.

Gruß Ben.

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