Forseti 27.09.2011 18:05
Sie wollen sich am fremden Eigentum vergreifen? Wohin dann mit dem Sichtschutz?
Berthelstal 28.09.2011 08:06
Nein, das dürfen Sie leider nicht. Auch Kotzen hilft da nicht.
Die Fassadengestaltung unterliegt nicht den Mietern.
Muerre 29.09.2011 11:10
Die Verkleidung kommt in den Keller. Kein Thema.
Ich hätte auch den Vermieter hinter mir...
Fragen wir anders. Wäre ich der Eigentümer der Wohnung, dürfte ich das dann entfernen?