Susanne
Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig, weil der VM 1. verlangt, dass die Wohnung in einer bestimmten Farbe gestrichen werden soll und 2. die genannten 6 Monate viel zu kurz sind und damit einen erheblichen Nachteil für den Mieter darstellen.
Wenn man bedenkt, dass in gültigen Quotenklauseln der Mieter nach 1 Jahr Mietzeit lediglich eine Beteiligung zahlen muss.
Auch weil der Zustand der Wohnung keinerlei Rolle spielt.